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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0145/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Biogasanlage Teilkamp“ sowie zu der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg vom 18.01.2011 wird zur Kenntnis genommen;

-          der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 23.12.2010 wird entsprochen;

-          der Stellungnahme des Landkreis Celle, Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung vom 18.01.2011 wird teilweise entsprochen;

-          die Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft vom 15.12.2010 wird zur Kenntnis genommen;

-          die Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes vom 23.12.2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Biogasanlage Teilkamp“ sowie die dazugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

 

 

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Bisherige Behandlung:

25.11.2010Planungs- und Bauausschuss

30.11.2010Verwaltungsausschuss

16.02.2011Ortsrat Altenhagen gemeinsam mit Bostel und Lachtehausen

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Bostel

Entfernung zur Innenstadt:ca. 5,3 km

Größe des Plangebietes:ca. 3,4 ha

 

geplante Nutzungen:Erweiterung einer Anlage zur Herstellung und Nutzung

von Biogas

 

Am Standort Teilkamp, zwischen dem Ortsteil Bostel und dem Golfplatz, soll die bereits vorhandene Biogasanlage erweitert werden. Geplant ist eine Leistungssteigerung der Biogasanlage von derzeit 500 kW elektrisch auf etwa 1.000 kW elektrisch.

 

Die bestehende Biogasanlage ist mit ihrer Leistung von unterhalb 500 kW elektrisch ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6d BauGB und wurde 2005 genehmigt. Neben der Einspeisung des produzierten Stroms in das öffentliche Netz wird derzeit die hergestellte Wärme zur Eigenversorgung des Fermenters sowie vor Ort zur Trocknung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse genutzt.

 

Mit der geplanten Leistungssteigerung der Biogasanlage auf etwa 1.000 kW elektrisch ist die Anlage nicht mehr privilegiert, sondern gewerblicher Art. Daher ist für eine planungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung an diesem Standort im Außenbereich ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Dieser sieht eine Ausweisung als „Sondergebiet Biogasanlage“ vor. Um die Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung zu gewährleisten, muss parallel die 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle vorgenommen werden.

 

Mit der Anlagenerweiterung wird ein Versorgungskonzept angestrebt, das die Weiterleitung des zusätzlich produzierten Gases an ein weiteres, externes BHKW vorsieht. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass mittels der geplanten Lieferung von Gas und der Errichtung dieses zusätzlichen Blockheizkraftwerks Strom und Wärme direkt beim Verbraucher erzeugt werden können. Alternativ ist eine Gaseinspeisung in das öffentliche Netz oder auch eine Bereitstellung von Wärme für externe Verbraucher möglich. Mit allen drei Optionen würde der energetische Wirkungsgrad der Gesamtanlage optimiert.

 

Beide Planungen Änderung des Flächennutzungsplans und Vorhabenbezogener Bebauungsplan werden durch ein externes Planungsbüro im Auftrag des Vorhabenträgers, dem Betreiber der bestehenden Anlage, erstellt.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Parallelverfahren wird der bereits bestehender Biogasanlagenstandort effektiver genutzt und damit in besonderem Maß den umweltpolitischen Zielsetzungen entsprochen. Außerdem trägt das Vorhaben zur wirtschaftlichen Sicherung eines landwirtschaftlichen Unternehmens bei.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 13.07. bis 27.07.2010 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.07. (Datum des Absendens der Stellungnahmeauffor­derungen) bis 27.07.2010.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 80. Änderung (Stand: 05.11.2010) nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.12. bis zum 21.01.2011. Parallel dazu wurde die formelle Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 10.12.2010 (Datum des Absendens der Unterlagen) bis zum 21.01.2011 durchgeführt. Von den eingegangenen Stellungnahmen. Äerten einige Stellen weder Bedenken noch Anregungen oder sie gaben ausschließlich Hinweise, die auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht relevant sind. Soweit die Stellungnahmen relevante Äerungen oder Hinweise enthielten, sind diese ebenfalls in der anliegenden Tabelle aufgeführt.

 

Der Ortsrat Altenhagen gemeinsam mit Bostel und Lachtehausen wurde nach Absprache mit dem Ortsbürgermeister in der ersten Sitzung des Jahres 2011 am 16.02.2011 zu diesem Planverfahren gemäß § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO angehört.

 

 

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Anlagen

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