Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0150/11

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 Sch der Stadt Celle „Sondergebiet Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Außenbereich, nordöstlich des Ortsteils Scheuen

Entfernung zum Stadtzentrum:7.400 m

Größe des Plangebietes:83,79 ha

geplante Nutzungen:Lehr- und Übungszentrum für Brand- und Katastrophen

schutz

Das Land Niedersachsen plant, den Standort Celle der Landesfeuerwehrschule zu modernisieren und zu einer Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) auszubauen. Am bisherigen Standort in Ortslage des Stadtteils Klein Hehlen ist eine flächenmäßige Erweiterung des Übungs- und Lehrbetriebs jedoch nicht mehr möglich.

Als Standort der NABK ist daher das Gelände des ehemaligen Bundeswehrstandortes „Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“ in Celle-Scheuen vorgesehen. Diese bereits teilversiegelte Konversionsfläche bietet ideale Voraussetzungen, hier einen modernen, spezialisierten und bedarfsgerechten Lehr- und Übungsbetrieb zu etablieren.

Das Bebauungsplan Nr. 5 Sch der Stadt Celle soll ein „Sondergebiet Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz“ festsetzen. Als planungsrechtliche Grundlage ist zudem die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle erforderlich, welche im Parallelverfahren erfolgt.

Die Beteiligung des zuständigen Ortsrates Groß Hehlen mit Hustedt und Scheuen sowie des benachbarten Ortsteiles Garßen ist gemäß § 55g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Die Ortsräte werden im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...