Beschlussvorlage - BV/0076/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 37 Wce der Stadt Celle "Winkelmanns Graft / Nordost"- Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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30.03.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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12.05.2011
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Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 Wce der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Der Stellungnahme der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit Schreiben vom 29.7.2010 wird entsprochen.
- Der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, Geschäftsstelle Celle, mit Schreiben vom 5.7.2010 wird teilweise entsprochen.
Der Bebauungsplan Nr. 37 Wce der Stadt Celle „Winkelmanns Graft / Nordost“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Bisherige Behandlung:
16.06.2010Ortsrat Westercelle
25.11.2010Planungs- und Bauausschuss
30.11.2010Verwaltungsausschuss
Sachverhalt:
Lage des Planbereiches:Ortsteil Westercelle,
Grundstücke Winkelmanns Graft 2, Grafftring 5 sowie das an diese Grundstücke grenzende Flurstück 13/63 der Flur 6, Gemarkung Westercelle
Größe des Änderungsbereiches: ca. 1,9 ha
Geplante Nutzungen: Gewerbegebiet
Der Neubau der Bundesstraße 3 mit ihrem Anschlussast zur Hannoverschen Heerstraße schafft eine neue, höhere Lagegunst für das Gewerbegebiet Westercelle, insbesondere im Kreuzungsbereich mit der neu angelegten Straße Winkelmanns Graft. Der dort gelegene 20 bis 30 m breite Pionierwaldstreifen (Flurstück 13/63), der im Bebauungsplan Nr. 32 Wce „Gewerbegebiet Am Fuhsekanal“ als öffentliche Parkanlage festgesetzt ist, soll als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Zwei ansässige Unternehmen haben Erweiterungsabsichten in Bezug auf dieses Flurstück, so dass ein Bedarf an den vorgesehenen Gewerbeflächen besteht. Hierzu dient der vorliegende Bebauungsplan.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 30.11. bis 11.12.2009 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 27.11. bis 29.12.2009. Die Beteiligung des Ortsrates Westercelle erfolgte gemäß § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO in der Sitzung am 16.06.2010.
Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand parallel zur öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 05.07. bis 13.08.2010 statt.
Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgte vom 08.12.2010 bis zum 07.01.2011, die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (Stand 01.11.2010) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 27.12.2010 bis zum 14.01.2011.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst, mit einer Stellungnahme der Verwaltung und mit einer Beschlussempfehlung versehen. Die Stellungnahmen liegen zudem als Kopie in Anlage bei.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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411 kB
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3
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(wie Dokument)
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394,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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369,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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247 kB
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6
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(wie Dokument)
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106,4 kB
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