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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0229/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.

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Sachverhalt:

 

Ratsherr Frank Pillibeit hat mit Schreiben vom 02.05.2011 erklärt, dass er mit sofortiger Wirkung nicht mehr der WG-Fraktion angehört und er der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN beitritt. Gleichzeitig wurde die Neubildung des Verwaltungsausschusses und der Ausschüsse des Rates sowie die Neubesetzung der unbesoldeten Stellen gleicher Art beantragt, da deren Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen des Rates entspricht. Dadurch ergeben sich folgende Veränderungen:

 

a)      Feststellung der Fraktionen und Gruppen

 

Die Ratsherren Dr. Udo Hörstmann, Dr. Wulf Haack, Roger Scherer und Frank Pillibeit bilden die Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN“; der Vorsitzende dieser Fraktion ist Ratsherr Dr. Udo Hörstmann.

 

Die WG-Fraktion bestand ursprünglich aus den Ratsmitgliedern Torsten Schoeps und Frank Pillibiet. Durch den Austritt des Ratsmitgliedes Pillibeit gibt es diese Fraktion nicht mehr, da gemäß § 39 b NGO eine Fraktion oder Gruppe aus mindestens 2 Ratsmitgliedern bestehen muss.  

 

Der Rat stellt die o. g. Veränderungen durch Beschluss fest.

 

b)     Neubildung des Verwaltungsausschusses (VA)

 

In der konstituierenden Ratssitzung am 02.11.2006 hat der Rat gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 NGO einstimmig beschlossen, die Zahl der Beigeordneten im VA der Stadt Celle für die laufende Wahlperiode um zwei Mitglieder zu erhöhen. Eine Aufhebung dieses Beschlusses während der Wahlperiode ist nicht möglich, so dass weiterhin 10 Beigeordnete dem VA angehören. Bei der Neubildung des Verwaltungsausschusses sind die Fraktionen und Gruppen nicht verpflichtet, die bisherigen Beigeordneten und Grundmandatsinhaber erneut vorzuschlagen. 

 

Die Sitzverteilung im VA ändert sich wie folgt:

 

Bisherige Besetzung: 3x CDU-Fraktion , 3x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion , 1x GRÜNE,

  1x „Die Unabhängigen

                    1 Sitz = LOSENTSCHEID zwischen  LINKE/BSG  und  WG

 

 

Neue Besetzung3x CDU-Fraktion , 3x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion , 1x GRÜNE, 

1x „Die Unabhängigen

 

                   1 Sitz = LOSENTSCHEID zwischen  LINKE/BSG  und  CDU

 

Die Fraktionen haben entsprechend ihre stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter/innen wie folgt zu benennen:

 

Hinweis: Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Vertreterin oder ein zweiter Vertreter bestimmt werden (§ 56 Abs. 3 NGO).

 

CDU-Fraktion

 

Beigeordnete/r: ____________________Vertreter/in:                 

 

Beigeordnete/r: ____________________Vertreter/in:                 

 

Beigeordnete/r: ____________________Vertreter/in:                 

 

SPD-Fraktion

 

Beigeordnete/r: ____________________Vertreter/in:                 

 

Beigeordnete/r: ____________________Vertreter/in:                 

 

Beigeordnete/r: ____________________Vertreter/in:                 

 

FDP-Fraktion

 

Beigeordnete/r: ____________________Vertreter/in:                 

 

Vertreter/in:                 

 

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

 

Beigeordnete/r: ____________________Vertreter/in:                 

 

Vertreter/in:                 

 

Fraktion Die UNABHÄNGIGEN

 

Beigeordnete/r: ____________________Vertreter/in:                 

 

Vertreter/in:                 

 

Ein stimmberechtigter Sitz im VA wird durch LOSENTSCHEID zwischen der Fraktion LINKE/BSG und der CDU-Fraktion vergeben. Ein Losentscheid wird in der Weise vorgenommen, dass der Oberbürgermeister gekennzeichnete Karten einem von ihm nicht einsehbaren Behältnis entnimmt. Im Falle der Verhinderung tritt an die Stelle des Oberbürgermeisters die allgemeine Vertreterin nach § 61 Abs. 7 NGO (= 1. Stadträtin Dr. Schmitt).

 

-          LOSENTSCHEID zwischen LINKE/BSG und CDU

 

Ergebnis:  Beigeordnete/r  ______________________

 

     Vertreter/in:                       ____

 

Falls die Fraktion LINKE/BSG beim Losentscheid unterlegen sein sollte, erhält diese Fraktion ein sog. „Grundmandat“ im VA:

 

Ergebnis:  Ratsfrau/Ratsherr ______________________ (Grundmandat)

 

     Vertreter/in:                        _

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat stellt die o. g. Neubildung des Verwaltungsausschusses durch Beschluss fest.

 

c)      Neuwahl der Bürgermeister/innen (§ 61 NGO)

Bei der Neubildung des Verwaltungsausschusses sind die Fraktionen und Gruppen nicht verpflichtet, die bisherigen Beigeordneten und Grundmandatsinhaber erneut vorzuschlagen. Mit der Auflösung verlieren die Bürgermeister somit ihre Funktion, da sie für den Moment der Umbildung nicht mehr Beigeordnete sind. Da sie keinen Anspruch darauf haben, erneut in den VA entsandt zu werden, müssen der/die Stellvertreter/innen des Oberrgermeisters neu gewählt werden. Es können nur Beigeordnete (nicht deren Vertreter/innen oder andere Mitglieder des VA) zur/zum Bürgermeister/in gewählt werden. Diese Wahl erfolgt nach den Regelungen des § 48 NGO; danach ist die Person gewählt, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat (= mindestens 22 Ja-Stimmen). Falls dieses Ergebnis nicht erreicht wird, findet ein 2. Wahlgang statt (hier können neue Bewerber/innen vorgeschlagen werden bzw. können Bewerber/innen zurücktreten); gewählt ist, für den die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Oberbürgermeister zu ziehen hat (oder im Verhinderungsfalle die allg. Vertreterin = 1. Stadträtin).

 

Bei der Wahl der beiden Bürgermeister/innen sind folgende Verfahrensweisen möglich (siehe Kommentar Thiele, Rn 2 zu § 48 NGO):

 

-          Die Wahl der beiden gleichrangigen Bürgermeister/innen erfolgt nach den Regelungen des § 48 NGO. Es kann eine „en-bloc-Wahl“ nur erfolgen, wenn Einvernehmen über die zu wählenden Kandidatinnen / Kandidaten besteht.

 

-          Wenn kein Einvernehmen besteht oder wenn die Zahl der Kandidatinnen / Kandidaten größer ist als die Zahl der zu besetzenden Stellen, kann die Wahl einzeln oder in der Weise durchgeführt werden, dass auf dem Stimmzettel alle Kandidatinnen / Kandidaten aufgeführt sind und jede/r Wähler/in (Ratsmitglied) so viele Stimmen hat wie Kandidatinnen / Kandidaten zu wählen sind.

 

-          Wenn im ersten Wahlgang nicht ausreichend viele Kandidatinnen / Kandidaten die absolute Mehrheit (= 22 JA-Stimmen) erhalten haben, findet der zweite Wahlgang mit den verbliebenen Kandidatinnen / Kandidaten statt, bei dem jede/r Wähler/in so viele Stimmen hat wie noch Kandidatinnen / Kandidaten zu wählen sind (hier reicht dann die relative Mehrheit).   

 

d)     Neubildung der Fachausschüsse

Durch die geänderte Stärke der Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN“ ergeben sich bei einigen Fachausschüssen veränderte Sitzverteilungen:

 

  1. Liegenschaftsausschuss

 

Bisherige Besetzung: 2x CDU-Fraktion , 2x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion,

 

Neue Besetzung:        2x CDU-Fraktion , 1x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion,

 

                 1 Sitz = LOSENTSCHEID zwischen SPD und „Die Unabhängigen

 

        Ergebnis des Losentscheids: _______________________

 

1.Variante: Los = die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN

 

Die SPD-Fraktion muss 1 Mitglied abberufen:   ________________________

 

Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied benennen: _____________________

 

2.Variante: Los = SPD-Fraktion 

 

Die Besetzung des Liegenschaftsausschusses bleibt unverändert.

 

  1. Jugendhilfeausschuss

 

Bisherige Besetzung:    2x CDU-Fraktion , 2x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion,

                                   1x Los zwischen GRÜNE+ UNABHÄNGIGE 

 

Neue Besetzung:     2x CDU-Fraktion , 2x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion,

     1x „Die Unabhängigen

 

Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied + Vertreter benennen:

 

Mitglied: ________________Vertreter:                   

 

Die Fraktion ndnis 90 / Die Grünen hat ein sog. „Grundmandat“ im Jugendhilfeausschuss und es sind entsprechend Benennungen vorzunehmen:

 

Grundmandat: __________________Vertreter:                   

 

Ratsherr Torsten Schoeps:

Die bisherigen Grundmandate der WG-Fraktion in allen 14 Fachausschüssen entfallen, da es diese Fraktion nicht mehr gibt. Falls auf ein Ratsmitglied kein Sitz entfällt und er keiner Fraktion oder Gruppe angehört, kann er gem. § 51 Abs. 4 S. 3 NGO verlangen, in einem Fachausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied zu werden. Ratsherr Schoeps müsste erklären, welchem Ausschuss er als beratendes Mitglied angehören möchte.

 

Ratsherr Torsten Schoeps = Ausschuss für  _______________________________

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat stellt die geänderten Sitzverteilungen in den Fachausschüssen durch Beschluss fest.

 

 

e)      Berufung von Vertreterinnen und Vertretern des Rates in wirtschaftliche und andere Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen; Besetzung von Kuratorien und Beiräten

Durch die geänderte Stärke der Fraktion „DIE UNABHÄNGIGEN“ ergeben sich bei der Besetzung von unbesoldeten Stellen gleicher Art veränderte Sitzverteilungen:

 

  1. Besetzung von 4 unbesoldeten Stellen:

 

Bisherige Besetzung: 2x CDU-Fraktion , 1x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion,

 

Neue Besetzung:     1x CDU-Fraktion , 1x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion,

 

                      1 Sitz = LOSENTSCHEID zwischen CDU und Die Unabhängigen

 

1.1  Aufsichtsrat Verwaltungs GmbH Städt. Union

      

Ergebnis des Losentscheids: _______________________

 

1.Variante: Los = die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN

 

Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied und 1 Bürgervertreter/in abberufen:  

 

Mitglied: ___________________         rgervertreter/in: ________________________

 

Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied und 1 Bürgervertreter/in benennen:

 

Mitglied: ___________________         rgervertreter/in: ________________________

 

2.Variante: Los = CDU-Fraktion 

 

Die Besetzung des Aufsichtsrats Verwaltungs GmbH Städt. Union bleibt unverändert.

 

1.2  Aufsichtsrat der TSC

      

Ergebnis des Losentscheids: _______________________

 

1.Variante: Los = die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN

 

Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied + Vertreter/in abberufen:  

 

Mitglied: ___________________         Vertreter/in: ________________________

 

Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied + Vertreter/in benennen:

 

Mitglied: ___________________         Vertreter/in: ________________________

 

2.Variante: Los = CDU-Fraktion 

 

Die Besetzung des Aufsichtsrats der TSC bleibt unverändert.

 

Hinweis: im alten Gesellschaftsvertrag der TRC war eine Sonderregelung dahingehend enthalten, dass die Besetzung des Aufsichtsrats bis zur nächsten Kommunalwahl unverändert bleibt; dieser Passus ist im neuen Gesellschaftsvertrag der TSC nicht mehr enthalten.

 

 

  1. Besetzung von 6 unbesoldeten Stellen:

 

Bisherige Besetzung:    2x CDU-Fraktion , 2x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion,

                          1x Los zwischen GRÜNE+ UNABHÄNGIGE 

 

Neue Besetzung:     2x CDU-Fraktion , 2x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion,

    1x „Die Unabhängigen

 

2.1  Aufsichtsrat Stadtwerke Celle GmbH

    

Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied und 1 Vertreter/in benennen:

 

Mitglied: ___________________         Vertreter/in: ________________________

 

2.2  Aufsichtsrat Städt. WBG

    

Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN muss 1 Mitglied und 1 Vertreter/in benennen:

 

Mitglied: ___________________         Vertreter/in: ________________________

 

 

 

  1. Besetzung von 10 unbesoldeten Stellen:

 

Bisherige Besetzung:   3x CDU-Fraktion , 3x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion ,

        1x GRÜNE,  1x „Die Unabhängigen

                        1 Sitz = LOSENTSCHEID zwischen  LINKE/BSG  und  WG

 

    (Hinweis: die WG-Fraktion hatte damals diesen Losentscheid gewonnen!)

 

Neue Besetzung  3x CDU-Fraktion , 3x SPD-Fraktion , 1x FDP-Fraktion ,

                         1x GRÜNE,  1x „Die Unabhängigen

 

                     1 Sitz = LOSENTSCHEID  zwischen  LINKE/BSG  und  CDU

 

 

3.1  Verbandsversammlung der Sparkasse Celle

    

Ergebnis des Losentscheids: _______________________

 

Die Fraktion LINKE/BSG muss 1 Mitglied und 1 Vertreter/in benennen:

 

Mitglied: ___________________         Vertreter/in: ________________________

 

oder

 

Die CDU-Fraktion muss 1 Mitglied und 1 Vertreter/in benennen:

 

Mitglied: ___________________         Vertreter/in: ________________________

 

 

  1. Besetzung von Arbeitskreisen:

 

In den ArbeitskreisenSanierung Neustadt“, „Stadtumbau West - Allerinsel“ und Altstadt - Celle“ sind die Vorsitzenden der im Rat vertretenden Fraktionen berufen worden. Da es die WG-Fraktion nicht mehr gibt, entfällt somit deren Mitarbeit in den drei o. g. Arbeitskreisen.

 

  1. Grundmandat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle

Fraktionen, die keinen stimmberechtigten Sitz in der Verbandsversammlung erhalten, haben ein sog. Grundmandat in diesem Gremium.

 

Da es die WG-Fraktion nicht mehr gibt, entfällt somit dieses Grundmandat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle.

 

Beschlussvorschlag:

Die geänderte Besetzung von Gremien in wirtschaftlichen und anderen Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen sowie in Kuratorien und Beiräten stellt der Rat durch Beschluss fest.

 

Hinweise:

 

1)       Durchführung von Losentscheiden bei der Besetzung von Ausschüssen usw.:

 

Ein Losentscheid muss nicht durchgeführt werden, wenn sich die Fraktionen oder Gruppen über die Verteilung der zum Losentscheid anstehenden Sitze einigen.

 

2)       Verteilung der Ausschussvorsitze nach d´Hondt:  

 

Grundsätzlich sind 14 Ausschussvorsitze zu verteilen. Eine Änderung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen und Gruppen des Rates macht eine neue Zuteilung und Besetzung der Ausschussvorsitze jedoch nicht erforderlich, da in § 51 Abs. 9 NGO die Vorsitze nicht mit einbezogen sind (Praxis der Gemeindeverwaltung - Menzel, Rd.Nr. 104 zu § 51 NGO).

 

3)       Wirksamwerden der Änderungen von Ausschussbesetzungen usw.

 

Erst der neue Feststellungsbeschluss des Rates bewirkt die o. g. Änderungen der Ausschussbesetzungen und Besetzungen von unbesoldeten Stellen gleicher Art (Praxis der Gemeindeverwaltung - Menzel, Rd.Nr. 72 zu § 51 NGO). Bis dahin gelten die bisher getroffenen Regelungen und Besetzungen.

 

Die neue Sitzverteilungen und Besetzungen stellt der Rat gemäß § 51 Abs. 5 + 6 NGO durch Beschluss fest.

 

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