Beschlussvorlage - BV/0193/11
Grunddaten
- Betreff:
-
74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Wohnquartier Wittinger Straße"- Entwurf und erneute öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.05.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der vorliegenden 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Wohnpark Wittinger Straße" sowie der dazugehörenden Begründung einschließlich des Grünordnungsplanes (GOP) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Bisherige Behandlung:
Planungs- und Bauausschuss25.11.2010
Ortsrat Hehlentor01.12.2010
Verwaltungsausschuss 14.12.2010
Sachverhalt:
Lage des Plangebiets: am östlichen Rand des Ortsteils Hehlentor
Größe des Plangebiets: ca. 0.57 ha
Geplante Nutzung: Wohnbebauung
Ein privater Investor beabsichtigt die Fläche östlich des Areals des ehemaligen Berkefeldgeländes an der Wittinger Straße mit einigen Wohnhäusern zu bebauen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch die Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.
Dieses Vorhaben schließt die Lücke zwischen den Ortsteilen Hehlentor und Lachtehausen auf der Südseite der Straße. Sie war von Bebauung bisher freigeblieben, da hier bisher die Trasse der Ortsumgehung vorgesehen war. Mit der Verlagerung der Trasse steht diese Fläche einer baulichen Nutzung zur Verfügung.
Nachdem der Rat der Stadt Celle die Einleitung des vorliegenden Änderungsverfahrens und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt hatte, sind die vorgeschriebenen Planungsschritte durch ein vom Investor beauftragtes Planungsbüro durchgeführt worden. Nach dem letzten Verfahrensschritt, der Beteiligung der Behörden (gem. § 4 (2) BauGB), ergaben sich geringfügige Änderungen in der Planzeichnung, so dass aus Gründen der Rechtssicherheit eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden soll. Inhaltlich hat sich an den Planzielen keine Veränderung ergeben, es bleibt bei der beabsichtigten Änderung der Darstellung von SO (Klinik)/Wald zu Wohnbaufläche. Die gesetzlich ermöglichten Verkürzungen sollen bei der Auslegung Anwendung finden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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325,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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