Beschlussvorlage - BV/0194/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Celle "Wittinger Straße"- Entwurf und erneute öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))- Wechsel des Vorhabenträgers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.05.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
- Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.12 der Stadt Celle "Wittinger Straße" mit Örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung sowie der dazugehörenden Begründung einschließlich des Grünordnungsplanes (GOP) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
- Dem Wechsel des Vorhabenträgers wird zugestimmt.
Bisherige Behandlung:
Planungs- und Bauausschuss25.11.2010
Ortsrat Hehlentor01.12.2010
Verwaltungsausschuss 14.12.2010
Sachverhalt:
Lage des Plangebiets: am östlichen Rand des Ortsteils Hehlentor
Größe des Plangebiets: ca. 0.57 ha
Geplante Nutzung: Wohnbebauung
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des o. g. Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde 2006 beschlossen. Die wesentlichen Planungsschritte erfolgten im vergangenen Jahr. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit fanden im Herbst 2010 statt.
Hierbei ergaben sich Anregungen, die zu geringfügige Änderungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan geführt haben. Diese beziehen sich auf die Berücksichtigung der Baumkulisse entlang der Wittinger Straße. Hierfür wurde das Baufenster verändert, so dass die vorhandenen Bäume erhalten werden können. Des Weiteren ist in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der als Rechtsplan verbindlich wird, der Vorhaben- und Erschließungsplan aufgenommen worden (§ 12 (3) BauGB).
Aus Gründen der Rechtssicherheit soll eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Inhaltlich hat sich an den Planzielen keine Veränderung ergeben, es bleibt bei der Planung von fünf Einfamilien-, drei Reihenhäusern und einem Gebäude für Geschosswohnungsbau.
Von der erneuten öffentlichen Auslegung werden die Träger öffentlicher Belange unterrichtet. Die erneute Versendung des zugehörigen Grünordnungsplans wird verzichtet, da sich hierin keine Änderungen ergeben haben. Die gesetzlich ermöglichten Verkürzungen der Auslegung sollen angewendet werden.
Parallel zu diesem Bauleitplan wird der wirksame Flächennutzungsplan entsprechend neu ausgelegt. Die Planverfahren bauen aufeinander auf und betreffen das gleiche Areal. Im weiteren Verfahren werden die Erschließungsplanung sowie die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes über geeignete Verträge gesichert. Die Verträge sind vor dem Satzungsbeschluss zu unterzeichnen. Hierüber hat der VA nach Vorberatung im Planungs- und Bauausschuss zu entscheiden.
Der Ortsrat Hehlentor wurde in seiner Sitzung am 01.12.2010 über das Vorhaben informiert und gem. § 55 g NGO angehört. Er sprach sich einstimmig für die Durchführung des Planverfahrens aus.
Mit Schreiben vom 20.04.11 wird erklärt, dass der Vorhabenträger wechseln soll. Gem. § 12 (5) BauGB bedarf dies der Zustimmung der Gemeinde.
Mit dem beabsichtigten Wechsel wird der Grundstückseigentümer auch Vorhabenträger. Dies wird die Durchführung des Planes sowie dessen Umsetzung erleichtern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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333 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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(wie Dokument)
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265,6 kB
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