Beschlussvorlage - BV/0214/11
Grunddaten
- Betreff:
-
86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Erweiterung der Biogasanlage Osterloh"- Einleitungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.05.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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09.06.2011
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle/Osterloh, Hofstelle Liskien an der
Osterloher Landstraße
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 5.100 m (zur Stadtkirche, Luftlinie)
Größe des Plangebietes:ca. 18.000 m² (1,8 ha)
geplante Nutzungen:Erweiterung einer Anlage zur Herstellung und Nutzung
von Biogas
Am Standort Celle-Osterloh soll die bereits vorhandene Biogasanlage erweitert werden. Geplant ist eine Leistungssteigerung der Biogasanlage auf mehr als 500 kW elektrisch, um den Standort künftig energetisch und ökonomisch effizienter nutzen zu können. Bei der bestehenden Biogasanlage handelt es sich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6d BauGB um eine privilegierte Nutzung im Außenbereich.
Die künftige Art der baulichen Nutzung wird die Erzeugung von Biogas sowie die weitere Verwertung der hierbei anfallenden Produkte umfassen. Zulässig sollen die Unterbringung von Anlagen und Einrichtungen zur energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) sein sowie als Optionen auch Anlagen zur weiteren Verwertung der anfallenden Produkte, z. B. die Aufbereitung von Rohbiogas, von Gärprodukten und von gegebenenfalls anfallender überschüssiger Prozesswärme (Trocknung von landwirtschaftlichen Produkten wie Heu, Gärprodukt, Scheitholz etc.).
Neben der Produktion von elektrischer Energie wird derzeit die anfallende Wärme zur Eigenversorgung des Fermenters sowie zur Versorgung der Wohnhäuser der Hofstelle Liskien genutzt. Mit der Erweiterung wird ein Versorgungskonzept in Form eines Wärmenetzes angestrebt, welches umliegende Wohnhäuser oder Gewerbebetriebe versorgen könnte. Zudem wäre optional eine Einspeisung von Gas in das öffentliche Netz möglich.
Aufgrund der geplanten Anlagengröße fällt das Erweiterungsvorhaben für die Biogasanlage nicht mehr unter den Typus des privilegierten Vorhabens im Sinne der Außenbereichsregelungen nach § 35 BauGB. Daher wird eine verbindliche Bauleitplanung mit Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich, welche über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Erweiterung der Biogasanlage Osterloh“ realisiert werden soll. Gleichzeitig ist hierfür eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, welche im Parallelverfahren vorangetrieben wird (86. Änderung).
Beide Planungen – Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplanes – werden durch ein externes Planungsbüro im Auftrag des Vorhabenträgers, dem Betreiber der bestehenden Anlage, erstellt.
Die Beteiligung des Ortsrates Altencelle ist gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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314,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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62,5 kB
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