Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0232/11

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss stimmt den Anträgen auf sonderpädagogische Grundversorgung für die Grundschule Waldweg und den Grundschulzweig der GHS Neustadt zum Schuljahr 2011/2012 nachträglich zu.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Der Bereich der Sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern ist im Runderlass des Kultusministeriums vom 01.02.2005 geregelt. Hiernach „verwirklicht eine sonderpädagogische Förderung das Recht von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf schulische Bildung und Erziehung nach ihren Bedürfnissen und Begabungen sowie nach persönlichem Leistungsvermögen und individuellen Möglichkeiten.“

Der Erlass sieht neben der Beschulung von Kindern mit Förderbedarf in entsprechenden Förderschulen auch die Möglichkeit vor, dass Grundschulen und Förderschulen eng kooperieren, um die Beschulung dieser Kinder in einer Regelschule in Wohnortnähe sicherzustellen.

Die GS Waldweg und die GHS Neustadt haben sich entschlossen, zusammen mit der Pestalozzischule zum Schuljahr 2011/2012 diesen Weg zu gehen. Die Schulen haben Regionale Integrationskonzepte entwickelt, die als Anlage beigefügt sind. Auf dieser Grundlage haben die GS Waldweg und die GHS Neustadt (Grundschulzweig) die Stadt Celle als Schulträger gebeten, bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf eine sonderpädagogische Grundversorgung zu stellen. Sie bedeutet, dass den Schulen für die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, emotionalen und sozialen Bereich sowie dem Bereich Sprache je Grundschulklasse zusätzlich 2 Förderschullehrerstunden zur Verfügung gestellt werden. Ziel soll es sein, unter dieser Voraussetzung kein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf mehr an die Förderschule zu verweisen, sondern in den Grundschulen zu beschulen.

 

Die Schulen machen damit von einer Möglichkeit Gebrauch, die zum Schuljahr 2012/2013 als gesetzliche Regelung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention vom Land geplant ist. Inklusiver Unterricht soll ab dem Schuljahr 2012/2013 in den Grundschulen zunächst in Klasse 1 und dann jahrgangsweise aufsteigend angeboten werden. Der Gesetzentwurf zur Inklusiven Beschulung, der bereits für Dezember 2010 avisiert war, soll voraussichtlich erst nach der Sommerpause auf den Weg gebracht werden.

 

Die GS Waldweg und die GHS Neustadt sowie die Pestalozzischule sind seit Schuljahresbeginn auch beteiligt an dem Projekt „Inklusion durch Enkulturation – Verbesserung der Bildungschancen durch inklusive Pädagogik in der Stadt Celle“ (finanziert durch die NBank). Mit Unterstützung des VSE sollen inklusive Bildungsprozesse an den beteiligten Schulen implementiert werden. Es werden Inklusionsbeauftragte in den Schulen eingesetzt, Leitbilder/Schulkonzepte entwickelt sowie Fortbildungen für die beteiligten Lehrkräfte durchgeführt. Die Schulen sehen hierin eine gute Basis für die beantragte sonderpädagogische Grundversorgung.

 

Die Verwaltung unterstützt die beiden Schulen, auch wenn noch unklar ist, ob das Land den Anträgen entsprechen kann. Je nach Anzahl der Anträge könnte es problematisch werden, den zusätzlichen Bedarf an Förderschullehrkräften abzudecken.

 

Die Antragstellung durch den Schulträger Stadt Celle bei der Landesschulbehörde musste bis zum 31.01.11 erfolgen. Aufgrund der engen Antragsfrist war es nicht mehr möglich, den Beschluss des Schulausschusses im Vorfeld herbeizuführen. Eine entsprechende Zustimmung soll daher nachträglich eingeholt werden und ist zur Entscheidung über die Anträge an die Landesschulbehörde Lüneburg weiterzuleiten.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...