Mitteilungsvorlage - MV/0235/11
Grunddaten
- Betreff:
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AmokpräventionAntrag Nr. 21/2011, Anfrage der Fraktion Die Unabhängigen vom 13.02.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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26.05.2011
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Sachverhalt:
Die Fragestellung merkt zu Recht an, dass kommunale Maßnahmen im Zusammenhang mit Amoktaten Jugendlicher bzw. junger Erwachsener an Schulen kaum sinnvoll möglich sind.
Hier sind in erster Linie die Gesetzgeber des Bundes und der Länder gefordert.
Technische Maßnahmen in Schulgebäuden sind nur sehr bedingt geeignet, um Amoktaten zu begegnen. Allgemein gilt als anerkannt, dass diese Maßnahmen nur an die Tatfolgen anknüpfen und somit zwar geeignet sind, Folgen für Betroffene zu minimieren. Amoktaten werden dadurch aber nicht verhindert.
Die Amokprävention und der Umgang mit Amokläufen an Schulen sind Themen, die in vielfältiger Hinsicht von den Schulen mit Unterstützung des Schulträgers und der Polizei bearbeitet werden. So fand im Mai letzten Jahres eine Dienstbesprechung der Landesschulbehörde für alle Schulleiterinnen und Schulleiter im Bereich der Außenstelle Celle statt, an der auch die Stadt als Schulträger teilgenommen hat.
Im Austausch mit anderen Kommunen und im Gespräch mit den Schulen wird deutlich, dass die Frage der Sinnhaftigkeit mancher technischer Maßnahmen ganz unterschiedlich eingeschätzt wird. So ist es für manche Schulen nicht praktikabel, die Schule nach Unterrichtsbeginn zu verschließen, da sie für Publikumsverkehr wie Lieferanten generell zugänglich sein soll. Türknäufe von außen ermöglichen im Ernstfall nicht, dass Schülerinnen vom Flur in die Klassenräume flüchten können.
Die Schulen sind gehalten, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Sicherheitskonzepte zu entwickeln. Die Polizei steht hier als Berater zur Seite und es gibt Handreichungen, an denen sich die Schulen orientieren können.
Gleiches gilt für technische oder elektronische Überwachungsmaßnahmen. Am 30. März 2011 hatte Fachdienstleiter 32 an einer Veranstaltung eines Mobilfunkanbieters teilgenommen. Thema war ein Modell für eine spezielle mobilfunkgestützte Alarmierung. Dabei wurde deutlich, dass dieses System noch nicht über zwei lfd. Modellprojekte hinausgekommen ist. Die Polizei steht solchen Maßnahmen eher kritisch gegenüber und empfiehlt ganzheitliche Ansätze mit auf die jeweilige Schule oder das Schulzentrum abgestimmten Maßnahmen.
Ein weiterreichender Gedanke ist das Entwickeln von Maßnahmen, wie präventiv das Entstehen von Gewaltakzeptanz verhindert, Toleranz und die Achtung der Rechte Anderer gestärkt werden kann. Dies wird im Antrag 35/2011 der SPD-Fraktion angesprochen. Zwar ist dies eine zunächst den Schulen obliegende Aufgabe (vgl. RdErl. MK v. 15.2.2005 – 23.3 – 51 650 – VORIS 22410-). Eine Zusammenarbeit von Schule, Polizei und Justiz unter Beteiligung der Schulträger hat aber besondere Bedeutung (vgl. Gem. Rd.Erl. MK, MI, MJ v. 09.11.2010 – 34.3 – 51 661 – VORIS 22410-).
Die Beantwortung des Antrages ist in Arbeit.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
1) Gibt es für Celle Konzepte bzw. Überlegungen der Schulträger zur Amokprävention?
Ja.
2) Werden die vorstehend genannten technischen Vorsorgemaßnahmen oder andere Maßnahmen an Schulgebäuden für sinnvoll gehalten?
Nein.
3) Sind ggf. entsprechende Maßnahmen schon geplant oder umgesetzt?
Nein. Siehe Antwort zu Frage 2).
