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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0239/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Eine Abfrage der Schwimmfähigkeit von Grundschüler/-innen bei den Grundschulen im Januar 2011 hat ergeben, dass an drei Grundschulen ein hoher Prozentsatz von Kindern nicht schwimmen kann. Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der CDU-Fraktion zielen auf eine Verbesserung der bestehenden Situation ab. Die Verwaltung hat die Sachlage wie bereits in der Sitzung des Schulausschusses am 17.02.2011 angekündigt - weitergehend untersucht und mit den betroffenen Schulen, dem Hallenbad und einigen Sportvereinen Gespräche geführt. Trotz der hohen Arbeitsbelastung durch zahlreiche weitere Anliegen ist es möglich, dem Wunsch der Fraktion ndnis 90/ Die Grünen zu entsprechen, und bereits in der Mai-Sitzung über das Ergebnis zu berichten.

 

Demnach stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Schwimmausbildung durch die Stadtwerke und Vereine

 

Das Hallenbad in Celle bildet jährlich ca. 230 Kinder mit eigenem Personal in Schwimmkursen aus. Dies schließt auch die seit vielen Jahren bestehenden Angebote im Rahmen des Ferienpasses mit ein. Hinzu kommen die Kurse, die von den Sportvereinen angeboten werden. Fünf Celler Sportvereine bieten jährlich etwa 21 Kurse mit ca. 400 Kindern an.

Eine Kapazitätsausweitung bei den eigenen Kursen ist nach Aussage des Hallenbades nicht möglich. Allenfalls eine Erhöhung der Teilnehmerzahlen  an den Schwimmkursen wäre vorstellbar, dies würde aber zu Lasten der Qualität der Ausbildung gehen und wird daher abgelehnt. Derzeit erreichen   90 % der Teilnehmer/-innen an den Schwimmkursen des Hallenbades das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“. Weitergehende Schwimmabzeichen werden in der Regel erst nach der Wassergewöhnung in Vereinen, Grundschulen und aufgrund eigener Initiative der Elternhäuser erworben.

 

 

Schwimmausbildung in den Grundschulen

 

Laut  Landesschulberde stehen ausreichend Lehrerstunden zur Verfügung, um die im Lehrplan vorgesehenen Schwimmunterrichtsstunden durchzuführen. Die Möglichkeit zusätzliche Lehrerstunden zu beantragen wird von den Schulen kaum wahrgenommen. Im letzten Schuljahr hat nur eine Grundschule und für das nächste Schuljahr haben nur zwei Grundschulen im Stadtgebiet zusätzliche Lehrerstunden nach den Schwimmrichtlinien beantragt. Hier sind die Grundschulen aufgefordert, die entsprechenden Anträge zu stellen, wenn das vorhandene Lehrpersonal nicht ausreicht.

 

Das Ergebnis der Umfrage und die politische Diskussion haben in den Schulen mit  hoher Nichtschwimmerquote nach  Klasse 4 bereits zu Überlegungen geführt, wie die curricularen Vorgaben erfüllt werden können.

Eine Grundschule plant zum nächsten Schuljahr den projektgebundenen Unterricht um ein Sportangebot zu erweitern. Für alle Nichtschwimmer/-innen soll ein verpflichtender Schwimmkurs angeboten werden. Zwei Mal in der Woche soll das Schwimmen mit einer Sportfachkraft erlernt werden. Über das Schuljahr verteilt sollen so 4 Kurse mit ca. 20 Unterrichtsstunden  für  jeweils 8 Kinder angeboten werden. Bei der Erstellung des Hallenbelegungsplanes durch den Schulträger findet dieses Projekt vorrangige Berücksichtigung.

 

Zwei  weitere Grundschulen streben eine Kooperation mit einem Sportverein im Rahmen der Ganztagsschule an bzw. wollen noch entsprechende Gespräche führen. Die Übungsleiterkosten würden dann auf Grundlage eines Kooperationsvertrages aus Landesmitteln getragen. 

Problematisch bei der Zusammenarbeit mit den Vereinen ist, dass am Vormittag oder am frühen Nachmittag kaum Übungsleiter/-innen zur Verfügung stehen.  Der Celler Schwimmklub (CSC) als der größte Anbieter von Schwimmkursen hat sich bereit erklärt zu prüfen, ob weitere Kooperationen mit Grundschulen möglich sind.

 

Die Gespräche mit den Schulleiter/-innen haben aber auch gezeigt, dass ein bestimmter Anteil von Kindern seitens der Eltern noch gar nicht an die Wassergewöhnung herangeführt wurde. Es bedeutet für die Schulen eine besondere Herausforderung, dies im Schulunterricht nachzuholen und die Kinder bis zum sicheren Schwimmen im tiefen Wasser zu führen.

 

 

Schwimmkurse im Rahmen der Ganztagsschule

 

Schwimmkurse  am Nachmittag in der Ganztagsschule anzubieten ist aufgrund des engen zeitlichen Rahmens schwer zu organisieren, wenn die Gruppen erst mit dem Bus anreisen müssen. Die Kosten für den Bustransport stellen kein Problem dar, da diese Kosten aus Mitteln des Schulträgers übernommen werden können.

Darüber hinaus könnte der Schulträger die Kosten für zusätzliche Kräfte am Nachmittag übernehmen, soweit hier Unterstützung erforderlich ist.

Das Lehrschwimmbecken wird am Nachmittag immer für eigene Kurse des Hallenbades genutzt. Die Hallenbadleitung hat aber, trotz der äerst gut ausgelasteten Wasserflächen, ihre Unterstützung zugesagt, wenn ein Schwimmkurs im Rahmen der Ganztagsschule angeboten werden soll. Es wäre auch denkbar, dass ein Wassergewöhnungskurs am Nachmittag angeboten wird, der Kursteilnehmer/-innen aus verschiedenen Grundschulen aufnimmt.  Diese Idee der Verwaltung muss aber noch mit den Schulen besprochen werden.

 

 

Resümee

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass in erster Linie die Grundschulen die Schwimmfähigkeit der Grundschüler/-innen im Auge behalten müssen. Außerdem sollte die Elternarbeit in den Schulen verstärkt werden, um die Eltern von der Notwendigkeit des Schwimmunterrichts zu überzeugen. Der Schulträger ist jederzeit bereit, die Schulen bei der Organisation und der Kommunikation mit den Vereinen zu unterstützen. Die begrenzten Kapazitäten im Hallenbad erschweren den Schulen eine Ausweitung der Kurse. Kinder mit Wasserangst, die zum Beginn der Grundschulzeit noch nie in einem Schwimmbad waren, haben andere Ausgangsvoraussetzungen als Kinder, die bereits mit Ihren Eltern im Schwimmbad waren oder Babyschwimmangebote wahrgenommen haben. Die Situation sollte weiterhin beobachtet werden und die Umfrage zur Schwimmfähigkeit nach Klasse 4 sollte jährlich wiederholt werden.

 

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