Beschlussvorlage - BV/0237/11
Grunddaten
- Betreff:
-
17. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle vom 15.11.1984 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 14.12.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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01.06.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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09.06.2011
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Sachverhalt:
Um die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen, reinigen derzeit täglich drei große Kehrmaschinen die Fahrbahnen.
Durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung des § 3 der Verordnung wird mehr Wert auf eine bedarfsgerechte Reinigung gelegt. In der Sommerzeit ist es vollkommen ausreichend, wenn die Gemeindestraßen alle 14 Tage und die Hauptverkehrsstraßen wöchentlich gereinigt werden. Nach dem Winter und während der Laubzeit werden die Intervalle auf den notwendigen Bedarf verkürzt, so dass z.B. der größere Anteil von Straßenkehricht zeitnah abgefahren werden kann.
Durch die Änderung der Intervalle wird eine große Kehrmaschine – Anschaffungskosten von ca. 125.000,-- € - eingespart. Dadurch ergibt sich eine Ersparnis von ca. 80,000,-- € Betriebskosten/Jahr. Allein der Kraftstoffverbrauch reduziert sich um ca. 15.000 Liter Diesel pro Jahr.
Die Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden ab 01.07.2011 wieder von dem Landkreis übernommen. Die meisten Straßen sind mit einem Radweg versehen. Diese Radwege müssen nicht mehr durch die Stadt Celle gereinigt werden.
Weiterhin sollen schmale Straßen und Sackgassen in die RKL 4 überführt werden, die aufgrund des Ausbaus nicht von den großen Kehrmaschinen gereinigt werden können. Sie werden derzeit mit großem Aufwand von der kleinen Kehrmaschine und von den Handkolonnen gereinigt.
Durch diese Maßnahme kann ein Schmalspurfahrzeug, das dieses Jahr beschafft werden sollte, eingespart werden. Das sind Minderausgaben von ca. 90.000,-- €.
Jährliche Betriebskosten in Höhe von ca. 67.000,-- € werden damit eingespart und der Kraftstoffverbrauch um ca. 4.000 Liter Diesel und der Verbrauch von Trinkwasser für die Schwemmanlage in Höhe von ca. 1.000 m³ reduziert.
Beide Maßnahmen tragen auch zu einer Minderung des CO² Ausstoßes durch städtische Fahrzeuge bei.
Die entsprechenden Stellen der Fahrer werden im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 17. Verordnung.
Anlage/n:17. Verordnung
Straßenverzeichnis mit grau hinterlegten Änderungen
Mitzeichnung/Stellungnahme:
(X) FB 6
(x) FD 30
Kenntnisnahme
(x) Oberbürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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50,5 kB
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