Beschlussvorlage - BV/0259/11
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Fischauf-/ Fischabstieg an der Wehranlage Rathsmühle einschl. Rechenanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Beteiligt:
- 66 Tief- und Landschaftsbau; FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen; Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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31.05.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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09.06.2011
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Sachverhalt:
Nach einem Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Celle im Zuge des Ankaufes der Rathsmühle hat sich die Stadt verpflichtet, einen Fischauf- und Fischabstieg sowie eine neue Rechenanlage an der Rathsmühle zu bauen. Entsprechend des Vertrages beteiligt sich die Stadt mit 1/3, höchstens jedoch mit 350.000 € an den Gesamtkosten. Diese betragen derzeit 1.400.000 € (brutto; einschl. MWSt. 223.500 € - BgA-) und sind im Haushalt 2011 entsprechend der beigefügten Anlage veranschlagt. Die Landeszuweisung wird derzeit mit 1.050.000 € in 2011 ausgewiesen.
Nach der Vertragsregelung werden alle Planungsleistungen durch den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – NLWKN – erbracht. Von dort wurde zum Jahreswechsel 2010/2011 festgestellt, dass die bisher angedachte Rechenanlage nicht praxistauglich ist, damit nicht eingesetzt werden kann und nunmehr ein anderes System (Horizontalrechen) vorgesehen ist. Unter dem 26.04.2011 hat der NLWKN mitgeteilt, dass sich insbesondere durch den erforderlichen Wechsel des Rechensystems und der damit erforderlich gewordenen zusätzlichen Planungsleistungen eine Kostensteigerung von rd. 500.000 € ergibt.
Nach Gesprächen im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat das Land zugesagt, von den nunmehr aktuell anzunehmenden Baukosten i.H.v. 1.911.500 € die Mehrkosten von 511.500 € (brutto) zu tragen und dafür die Zuwendung von bisher 1.050.000 € auf 1.561.500 € aufzustocken.
Der Beteiligungsanteil der Stadt von 350.000 € verändert sich nicht.
Aufgrund dieser neuen Finanzierung und zur weiteren Umsetzung der Maßnahme –Ausschreibungsverfahren, bauliche Durchführung - sind die Ausgabeansätze entsprechend haushalterisch anzupassen ( siehe auch Anlage ) und überplanmäßig Haushaltsmittel wie nachstehend dargestellt zusätzlich bereit zu stellen (brutto):
Mehrbedarf Planungs-/Baunebenkosten 190.000 € einschl. MWSt.
Mehrbedarf Tiefbaukosten 321.500 € einschl. MWSt.
Mehrbedarf Gesamtkosten 511.500 € einschl. MWSt.
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Da die investive Maßnahme dem BgA Ratsmühle zugeordnet ist, sind vom o.a. Gesamtmehrbedarf im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit entsprechend anfallende Mehrwertsteueranteile (69.000 €) auszuweisen, im investiven Finanzhaushalt die Nettomehrkosten (442.500 €), gesamt somit 511.500 €.
Die Mehrausgaben von 511.500 € werden in gleicher Betragshöhe durch erhöhte Landeszuweisungen gedeckt. Die Veranschlagung erfolgt über den Nachtragplan 2011.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,5 kB
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