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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0259/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, seinerseits dem Rat zu empfehlen,  für die weitere Umsetzung der Maßnahme Fischauf-/Fischabstieg einschl. Rechenanlage überplanmäßig Haushaltsmittel  im Gesamtbetrag von 511.500 €  bereit zu stellen.

 

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Sachverhalt:

 

Nach einem Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Celle im Zuge des Ankaufes der Rathsmühle hat sich die Stadt verpflichtet, einen Fischauf- und Fischabstieg sowie eine neue Rechenanlage an der Rathsmühle zu bauen. Entsprechend des Vertrages beteiligt sich die Stadt  mit 1/3, höchstens jedoch mit 350.000 € an den Gesamtkosten. Diese betragen derzeit 1.400.000  € (brutto; einschl. MWSt.  223.500 € - BgA-) und sind im Haushalt  2011 entsprechend der beigefügten Anlage veranschlagt. Die Landeszuweisung wird derzeit mit 1.050.000 € in 2011 ausgewiesen.

 

Nach der Vertragsregelung werden alle Planungsleistungen durch den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – NLWKN – erbracht. Von dort wurde zum Jahreswechsel 2010/2011 festgestellt, dass die bisher angedachte Rechenanlage nicht praxistauglich ist, damit nicht eingesetzt werden kann und nunmehr ein anderes System (Horizontalrechen) vorgesehen ist. Unter dem 26.04.2011 hat der NLWKN  mitgeteilt, dass sich insbesondere durch den erforderlichen Wechsel des Rechensystems und der damit erforderlich gewordenen zusätzlichen Planungsleistungen  eine Kostensteigerung von rd. 500.000 € ergibt.

 

Nach Gesprächen im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat das Land zugesagt, von den nunmehr aktuell anzunehmenden Baukosten i.H.v. 1.911.500 €  die Mehrkosten von  511.500 € (brutto) zu tragen und dafür die Zuwendung von bisher 1.050.000 € auf 1.561.500 € aufzustocken.

 

Der Beteiligungsanteil der Stadt von 350.000 € verändert sich nicht.

 

 

 

 

Aufgrund dieser neuen Finanzierung und zur weiteren Umsetzung der Maßnahme –Ausschreibungsverfahren, bauliche Durchführung - sind die Ausgabeansätze entsprechend  haushalterisch anzupassen ( siehe auch Anlage ) und überplanmäßig Haushaltsmittel wie nachstehend dargestellt zusätzlich bereit zu stellen (brutto):

 

Mehrbedarf Planungs-/Baunebenkosten        190.000 €  einschl. MWSt.

Mehrbedarf Tiefbaukosten                               321.500 €  einschl. MWSt. 

Mehrbedarf Gesamtkosten                               511.500 €  einschl. MWSt. 

                                                                       ===========

 

Da die investive Maßnahme dem BgA Ratsmühle zugeordnet ist, sind vom o.a. Gesamtmehrbedarf im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit  entsprechend anfallende Mehrwertsteueranteile (69.000 €)  auszuweisen, im investiven Finanzhaushalt die Nettomehrkosten (442.500 €), gesamt somit 511.500 €. 

 

Die Mehrausgaben von 511.500 € werden in gleicher Betragshöhe durch erhöhte Landeszuweisungen gedeckt. Die Veranschlagung erfolgt über den Nachtragplan 2011.

 

 

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Anlagen

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