Beschlussvorlage - BV/0207/11-1
Grunddaten
- Betreff:
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Änderung der Entgeltordnung für die KindertagesstättenAntrag Nr. 100/2010 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Celle "Änderung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Celle zum 01.08.2011"Antrag Nr. 101/2010 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Celle bezüglich der Übertragung der einkommensabhängigen Entgelte auf das erste Kindergartenjahr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 4
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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09.06.2011
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt die Übertragung des im zweiten Kindergartenjahr vorgenommenen einkommensabhängigen Staffelentgelts auch auf das erste Kindergartenjahr.
b) Der Rat beschließt den Fortbestand des Mehrkindvorteils in der oben erläuterten Form für ein weiteres Jahr.
c) Der Rat beschließt die Anhebung der Einkommensgrenzen für die Festsetzung des Staffelentgelts.
d) Der Rat beschließt die Entgeltordnung in der vorliegenden Fassung sowie die Entgelterhöhung zum 01.08.2011.
e) Die Verwaltung wird beauftragt bis zum Jahresende zu prüfen, welche Auswirkungen eine völlige Entgeltfreiheit für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab dem Kita-Jahr 2012/2013 auf den Haushalt hat.
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.10 beschlossen, die Umsetzung der Vorlage Nr. BV/0207/11 v. 29.04.2011 mit der Maßgabe zu empfehlen, dass der Mehrkindvorteil für ein weiteres Jahr gewährt wird. Außerdem soll der Beschlussvorschlag so gestaltet werden, dass die wichtigsten Änderungen einzeln beschlossen werden können.
Darüber hinaus soll die Verwaltung einen Prüfauftrag erhalten, welche Auswirkung eine völlige Beitragsfreiheit für den Besuch einer Kindertageseinrichtung im Elementarbereich (3 – 6 Jahren) auf den Haushalt hat.
Es ist beabsichtigt, bei Kindern im Kindergartenbereich den Mehrkindvorteil nur auf das festgesetzte Entgelt zu gewähren. In der Praxis heißt das, dass die Eltern zunächst ihr Einkommen nachweisen müssen, damit das zu zahlende Entgelt festgesetzt werden kann. Auf dieses Entgelt wird dann ggf. der Mehrkindvorteil in der bisherigen Form gewährt.
Für den Fall, dass der Höchstbetrag als Entgelt festgesetzt werden musste, weil das Einkommen nicht nachgewiesen wurde, wird kein Mehrkindvorteil gewährt.
Aufgrund dieser Vorgehensweise kann die Verwaltung zum Kita-Jahr 2012/2013 differenzieren, inwieweit eine Entlastung der Eltern über den Staffelbetrag bzw. den Mehrkindvorteil erfolgt. Mittels dieser Daten wird dann in 2012 erneut über den Fortbestand des Mehrkindvorteils entschieden.
Für die Krippen- und Hortbetreuung ergeben sich für das folgende Kindergartenjahr bezüglich des Mehrkindvorteils keine Veränderungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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32,9 kB
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