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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - /0255/11-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Ausschuss „Öffentliche Einrichtungen und Umwelt“ hat in seiner letzten Sitzung am 01.06.2011 die Einführung einer „Spielplatzsatzung“ grundsätzlich berwortet, um eine Handhabe gegen zweckentfremdete Nutzungen der Spielplätze zu haben.

Er begrüßte die Anhörung der Ortsräte unter der Bedingung, dass die „Spielplatzsatzung“ noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann.

 

Zwischenzeitlich haben sich alle 13 Ortsräte mit dem Entwurf der Spielplatzsatzung befasst. Die dabei getroffenen Anregungen sind in einer Tabelle „Stellungnahmen der Ortsräte“ dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Aus ihr kann auch die Meinung der Verwaltung zu den Anregungen entnommen werden.

 

Aufgrund der Anregungen der Ortsräte sind in der beigefügten Spielplatzsatzung insbesondere folgende Änderungen/Ergänzungen vorgenommen worden:

 

§ 1 und § 3: einfügen des Wortes „Mehrgenerationenplätze“

§ 3 Satz 1: bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (vorher 18. Lebensjahr)

§ 3 Satz 3: einfügen der Worte „und Jugendliche“ hinter dem Wort „Erwachsene“

§ 3 Satz 4: am Satzende einfügen „unter Einbindung des jeweiligen Ortsrates“

§ 4 Satz 2: hinter „kann“ einfügen „unter Einbindung des jeweiligen Ortsrates“

§ 4 Satz 1: Öffnungszeit von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr (vorher 7:00 – 22:00 Uhr)

§ 5 Abs. 3 Nr. 1: neuer Text: mit PKW, Motorrad oder Mofa gefahren werden.

§ 7 Abs. 1 Nr. 5: neuer Text: „entgegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 die Spielplätze mit PKW, Motorrad oder Mofa unbefugt befährt.“

§ 7 Abs. 1 neue Nr. 11: „entgegen § 6 Satz 2 ein Platzverbot nicht befolgt oder einhält.

 

Hinsichtlich der Öffnungszeiten der Spielplätze gab es von den Ortsräten verschiedenste Anregungen. Zu Gunsten einer einheitlichen Regelung aller Spielplätze ist als Kompromiss die Nutzungszeit am Anfang und am Ende jeweils um 1 Stunde gekürzt worden, um ein gedeihliches Miteinander der Nutzer und der Anlieger zu fördern.

 

Das Befahren der Spielplätze wird mit Verweis auf § 5 Abs. 1 der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Vermeidung unzumutbarer Störungen und Belästigungen anderer nur für eindeutig nicht hinnehmbare Fahrzeuge ausgeschlossen.

 

Eine Beschränkung der Nutzer bis zum vollendeten 14. Lebensjahr für die typischen kindergerechten Spielgeräte (Rutsche, Schaukel, Wippe und Ähnliches) trägt der körperlichen Entwicklung dieser Altersgruppe Rechnung und soll Konflikten vorbeugen.

 

Ältere Jugendliche finden bei den verschiedenen Ballspielanlagen und Erwachsene bei Mehrgenerationsplätzen Raum für Aktivitäten entsprechend der in § 3 Satz 2 genannten Ausnahmeregelung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle beschließt die in der Anlage beigefügte Spielplatzsatzung.

 

 

 

 

 

(Dr. Matthias Hardinghaus)

Stadtbaurat

 

 

 

Anlage/n:

 

1  Spielplatzsatzung (2 Seiten)

2  Tabelle über die Stellungnahmen der Ortsräte (2 Seiten)

 

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

(x) FB 6

(  ) FB 30

 

 

Kenntnisnahme

 

(x) Oberbürgermeister

 

 

 

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Anlagen

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