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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0342/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Celle

Einführung eines umfangreichen Ackerrandstreifenprogrammes

Der Idee, die lokale Artenvielfalt mit Hilfe eines stadteigenen Programms zur Förderung von Ackerrandstreifen zu erhalten, ist aus Sicht der Stadtverwaltung grundsätzlich begrüßenswert:

Das Bereithalten von lediglich extensiv genutzten/gepflegten Ackerrandstreifen trägt in der Kulturlandschaft ohne Zweifel zum Erhalt der Artenfülle dieser Landschaft bei.

rderprogramme mit einer derartigen inhaltlichen Ausrichtung existieren jedoch schon: Das Land Niedersachsen hält zu diesem Zweck mehrere Förderprogramme bereit: Im Naturschutz hält es dazu z.B. explizit die Förderprogramme „Ackerwildkräuter (FM 431) sowie „Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur (FM 432) bereit, die über das Nds. Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) finanziell unterstützt werden. Das Programm FM 431 dient dabei gezielt dem Zweck, autochthonen Ackerwildkräutern wieder mehr Lebensraum in unserer Kulturlandschaft zu verschaffen. Der Erhalt und die gezielte Förderung der autochthonen Ackerwildkrautbestände nutzen damit gleichzeitig auch den von den Ackerwildkräutern profitierenden Arten (wie z.B. der Insektenwelt). Auch beim Programm FM 432 geht es um eine Förderung von für den Naturhaushalt wertvolleren Saumstrukturen in der Agrarlandschaft: Diese Ackerrandstreifen sollen dann dem Zweck dienen, die Tierwelt der Feldflur zu erhalten und ihre Bestände zu stützen.

Darüber hinaus existiert gefördert über das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) das Programm „ein- und mehrjährige Blühstreifen (NAU/BAU A5 und A6).

Zu all diesen Förderprogrammen kann die zuständige Stelle der Landwirtschaftskammer als Bewilligungsinstitution (Landwirtschaftskammer Nienburg; Herr Schiewe; Ruf: 05021/9740-217) inhaltlich ausführlich Auskunft geben.

Die Stadt Celle würde durch die Bereitstellung eines eigenen Förderprogramms nach ihrer Einschätzung zu den bestehenden Förderprogrammen des Landes in Konkurrenz treten.

Gleichzeitig sind im Moment die personell erforderlichen Arbeitskapazitäten in der Stadtverwaltung Celles nicht vorhanden. Zur Betreuung dieses Programmes müssten zusätzliche Arbeitskapazitäten bereit gestellt werden, die damit auch Personalkosten verursachen.

Zu den bestehenden Förderprogrammen des Landes (des MU) arbeitet die untere Naturschutzbehörde jetzt schon zu. Sie ist z.B. in die Vorgänge der Antragstellung und Förderkulissenbestimmung eingebunden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Gründen der bestehenden Förderprogramme des Landes und der bestehenden personellen Einbindung ab.

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Anlagen

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