Beschlussvorlage - BV/0336/11
Grunddaten
- Betreff:
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Initiieren des Projektes "Kinderstadtteilpläne"Antrag Nr. 82/2011 der CDU-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 4
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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30.08.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Zum CDU-Antrag auf Erstellung eines Kinderstadtplans sind einige grundsätzliche Differenzierungen des JHA sowohl zum Inhalt als auch zur Struktur und Finanzierung erforderlich:
1. Einen Schulwegeplan gibt es bereits. Es besteht die Möglichkeit, hierauf stärker hinzuweisen, bzw. diese stärker in Umlauf zu bringen.
2. Die Umsetzung eines Kinderstadtplans, der etwas mehr enthält, kann mit Unterstützung eines externen Anbieters erfolgen. Hierzu sind ca.5.000 10.000 zu veranschlagen. Diese Kosten beziehen sich vor allem auf die Datensammlung, das Layout und die Begleitung der Praxis. Ein Stadtplan kann vor dem Hintergrund einer Datensammlung erfolgen und die für Kinder vorgesehenen offiziellen Spielgelegenheiten und Aufenthaltsstätten beinhalten. Dies kann weitgehend ohne Beteiligung der Kinder erfolgen. Hierzu kann ein externer Dienstleister (Planungsbüro) Funktionen übernehmen. Umsetzungszeitraum: 6 Monate.
3. Die Erstellung eines Kinderstadtplans kann aber auch ein Instrument der im SGB VIII vorgesehenen Beteiligung (§ 8 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 80 SGB VIII) sein. Dies erfordert ein anderes Vorgehen und bezieht Kinder- und Jugendliche in unmittelbarer Form ein. Ein solcher Stadtplan würde möglicherweise ganz andere Prioritäten setzen, hier ist der Weg wichtiger als das Ergebnis. Zudem sind in großem Umfang Schule (Schulsozialarbeit), Jugendpflege und die Stadtteilprojekte einzubeziehen. Die Aktivitäten hätten einen jeweils kleinräumigen Bezug. Erfahrungen bezüglich eines solchen Prozesses gibt es aus der Heese/Neustadt, wo 2003 im Rahmen eines SVO-Projektes der Sozialen Stadt ein Kinderstadtteilplan erstellt wurde (Kosten des Projektes: 5.000 und viel Unterstützung aus dem Fachdienst 54). Wie die Erfahrungen zeigten, war es schwer, Akteure und Kooperationspartner zu motivieren. Die Aktion hat 18 Monate in Anspruch genommen. Die Mitarbeit von Schulen und der Jugendpflege ist Voraussetzung. Die Finanzierung kann weitgehend aus vorhandenen Personalmitteln erfolgen. Für die Erstellung des Kinderstadtplans (Layout und Druck) und weiteres Material zur Durchführung von Aktionen mit Kindern sind Sachmittel in Höhe von ca. 3.000 vorzusehen. Umsetzungszeitraum: 18 Monate.
Es sei auch daran erinnert, dass die Stadt im Jahre 2000 u. a. für das Projekt Stadtteildetektive im Hehlentor für eine ähnliche Aktion den 2. Preis beim Wettbewerb Niedersachsen Kinderland erhalten hat.
Ebenso gab es vor kurzem das Projekt Spielplatzforscher in Kooperation von FD 54 und Stadtplanung.
Der Ausschuss wird um Klärung nachfolgender Fragen gebeten:
· Einschätzung des Gebrauchs- und Nutzwertes für Kinder (in Papier, als PDF, APP etc.).
· Festlegung auf eines der drei vorgestellten Modelle.
· Abbildung der Ortsteilebene (welche Zuordnung?) oder stadtteilübergreifend ein Kinderstadtteilplan für Celle?
· Aufenthaltsorte für Kinder von 0 14 oder ggf. von 6 14 Jahre?
