Beschlussvorlage - BV/0358/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung) und der dazugehörigen Anlage 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- (Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
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Vorberatung
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07.09.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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15.09.2011
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.05.2011 hat der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Lüneburg-Wolfsburg, die Änderung der Taxitarifordnung für das Stadtgebiet Celle beantragt. Zeitgleich gingen entsprechende Anträge im gesamten Bezirk, so auch beim Landkreis Celle, ein.
Der Antrag sieht eine Erhöhung des Grundpreises, der gestaffelten Kilometerpreise und der Gebühr bei Kartenzahlung vor.
Der Gesamtverband hat letztmalig 2008 (davor 2005) eine Anpassung der Entgelte beantragt. Beiden Anträgen folgten Änderungen der Taxitarifordnung.
Der Antragsteller führt folgende Gründe für eine Erhöhung wie von ihm beantragt an:
- von Februar 2008 bis März 2011 Steigerung des Verbraucherpreisindex von 7,6% (Statistisches Bundesamt – Bereich Verkehr)
- im gleichen Zeitraum stieg der Preis für Dieselkraftstoff um 16,3 % (Stat. Bundesamt)
- Preissteigerungen in den Jahren 2010/2011 bei den Kraftfahrzeugversicherungen von 10-15%
- Da sich die Vergütung der Taxifahrer in der Regel prozentual aus den Einnahmen ergibt, würde dieses auch zu einer Lohnsteigerung bei den Taxifahrern führen
Der Verband weist eindringlich darauf hin, dass die Erhöhung wie gefordert notwendig ist, da die Kostensteigerungen nicht aufgefangen werden können.
Die Verwaltung hat den Antrag soweit möglich auf Plausibilität überprüft und befürwortet den Antrag des Gesamtverbandes.
Die Anhörung der Behörden und Verbände nach § 51 Abs. 1 S. 3 und § 14 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz wurde durchgeführt.
Mit Schreiben vom 20.06.2011 hat die Firma CeBus einen Antrag auf Änderung der Fahrpreise für den Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr gestellt. Diese sind als Anlage Bestandteil der Taxitarifordnung.
Die CeBus beantragt eine Erhöhung der ermäßigten Tarife um 0,70 € auf 3,30 € und für die nicht ermäßigten Tarife eine Erhöhung je Tarifstufe von 0,90 € auf 3,60 €, 4,40 € und 5,10 €. Dieses wäre die erste Erhöhung seit 2005.
Die CeBus legt dar, dass sie seit Einführung des AST-Verkehrs diesen bezuschussen muss. In den letzten Jahren kamen so jährlich 70.000 € als Zuschuss zustande. Bei einer beförderten Fahrgastzahl von 11.000 Personen macht dieses eine durchschnittliche Bezuschussung von 6,40 €. Die Zahlen für dieses Jahr bestätigen die Zahlen der Vorjahre.
Zur Reduzierung der Unterdeckung des AST-Verkehrs beantragt die CeBus deshalb die Anhebung der Fahrpreise. Die Verwaltung unterstützt auf Grund des hohen Defizites und der 6 Jahre zurückliegenden letzten Erhöhung die beantragte Anhebung der Tarife.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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454,5 kB
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