Mitteilungsvorlage - MV/0246/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Überwachung des ruhenden Verkehrs durch städtische Mitarbeiter;Antrag Nr. 62/2011 vom 29.03.2011 der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
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Vorberatung
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07.09.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt:
In dem o. g. Antrag wird die Verwaltung gebeten, einen Bericht über die bestehenden Dienstanweisungen zu erstatten und zu zwei konkreten Fragestellungen zu berichten.
Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass in einer öffentlichen Sitzung die Dienstpläne nicht im Detail vorgestellt werden können, um eine Berechenbarkeit der Überwachung des ruhenden Verkehrs möglichst zu vermeiden. Ziel der Überwachung ist es, die motorisierten Bürgerinnen und Bürger zur Einhaltung der Verkehrsregeln ständig anzuhalten auch ohne eine Überwachung im 5-Minuten-Takt durchführen zu müssen.
Zu Punkt 1
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt der Stadt Celle als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Aufgrund umfangreicher und z. T. abschließender Regelungen in den entsprechenden Bundesgesetzen und Verordnungen sind die Einflussmöglichkeiten des Rates hier sehr eingeschränkt. Die Verwaltung entscheidet nach gesetzlichen Notwendigkeiten und den vorhanden Ressourcen.
Der Dienstplan beinhaltet sehr wohl auch in der Vorweihnachtszeit neben den Regeldiensten zusätzliche Sonderdienste. Diese werden definitiv von der 2. bis zur 4. Adventwoche in Doppelstreife durchgeführt. Der Kernbereich wird besonders berücksichtigt.
Zu Punkt 2
Eine Parkraumbewirtschaftung ist notwendig, um während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses Parkmöglichkeiten für den Besucher garantieren zu können. Die Erfahrungen in der Vergangenheit, in der trotz Beschilderung keine Überwachung stattgefunden hat, haben gezeigt, dass andernfalls die Parkplätze durch Dauerparker belegt werden. Diese Personen hatten in der Stadt Einkäufe erledigt oder sind einer Erwerbstätigkeit nachgegangen.
Die Parkzeit beträgt grundsätzlich 2 Stunden unter Auslegung einer Parkscheibe. Dies ist allgemein ausreichend, um die notwendigen Verwaltungsgeschäfte erledigen zu können. Bei Veranstaltungen oder länger dauernden Besprechungen besteht die Möglichkeit, sich am Counter einen kostenlosen Tagesparkausweis ausstellen zu lassen. Auf diese Möglichkeit sollen die einladenden Stellen der Verwaltung hinweisen bzw. ggf. veranlassen.
Es ist nicht ersichtlich, dass diese Regelung unangemessen ist. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass „Investoren“ und sonstige Besucher des Rathauses auch zukünftig nicht unterschiedlich behandelt werden können.
Dies dürfte aber auch unschädlich sein, da nicht bekannt ist, dass Investitionen wegen dieser Regelung nicht getätigt worden sind.
Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, außerhalb der Dienstzeiten diese Flächen z. B. zum Einkaufen in der Innenstadt oder bei Veranstaltungen – selbstverständlich auch über das Wochenende – kostenfrei zu nutzen.
