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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0386/11

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Beratungsfolge

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Bisherige Behandlung:

19.05.2011Planungs- und Bauausschuss

 

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom 19.05.2011 war seitens der SPD-Fraktion die Befürchtung geäert worden, dass die Biogasanlage zwischen Altenhagen und Lachtehausen die Trasse der Ortsumgehung tangiere und diese damit torpedieren könnte. Die Verwaltung war gebeten worden, das Ausmaß der Anlage in Bezug auf die Ortsumgehung in der nächsten Sitzung grafisch darzustellen.

Das Genehmigungsverfahren zur Errichtung der Biogasanlage an einem von der Lachtehäuser Straße abgehenden Wirtschaftsweg (im Folgenden: Biogasanlage Altenhagen) ist abgeschlossen. Die Lage der Trasse der B 3 neu (Ortsumgehung) ist bereits frühzeitig im Genehmigungsverfahren berücksichtigt worden. Die Standorte bzw. Lage beider Bauvorhaben sind miteinander vereinbar. Zwar steht die Anlage unmittelbar am künftigen Rand der Bundesstraße bzw. ihrer Böschung, jedoch gibt es keine baulich-räumliche Beeinträchtigung der Trasse B 3 neu durch die Biogasanlage Altenhagen (vgl. Anlage). Die Bauverbotszone gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz wird eingehalten.

 

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Anlagen

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