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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Ziele - VZ/0400/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

a)      den Jahresabschluss 2008 und die Entlastung des Oberbürgermeisters und

b)      den Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 12.414.997,01 € auf den noch nicht abgedeckten Sollfehlbetrag in Höhe von 28.685.166,63 € zu buchen.

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Sachverhalt:

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2008 wurde durch den Oberbürgermeister am 14.07.2011 gem. § 101 Abs. 1 S.2 NGO festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2011 mit allen Anlagen einschließlich des Rechenschaftsberichtes des Fachdienstes Finanzwirtschaft dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet.

 

In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 120 Abs. 3 NGO erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 vom 08.09.2011 bestigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses.

 

Der Rat beschließt gem. § 40 Abs. 1 Nr. 9 NGO i. V. m. § 101 Abs. 1 S. 3 NGO über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Das Jahr 2008 schließt mit den nachstehenden Überschüssen ab:

 

im ordentlichen Ergebnis mit10.250.419,27 €

und

im außerordentlichen Ergebnis mit2.164.577,74 €

 

Jahresergebnis = Überschuss12.414.997,01

 

Entsteht im Jahresabschluss ein Überschuss beim ordentlichen Ergebnis, so ist dieser Überschuss (grundsätzlich) der „cklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zuzuführen (§ 82 Abs. 7 S. 2 NGO).

 

Vergleichbar verhält es sich mit einem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis durch die Zuführung an die „cklage aus Überschüssen aus außerordentlichen Ergebnissen“.

 

Bevor die Überschussrücklagen gebildet werden können, sind gleichwohl nach Art. 6 Abs. 9 S. 1 GemHausRNeuOG ND 2005 (Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften) die noch nicht abgedeckten Sollfehlbeträge aus Vorjahren des Verwaltungshaushalts aus der ersten Eröffnungsbilanz auszugleichen.

 

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 weist auf der Passivseite unter 1.1.2 Sollfehlbeträge aus kameralen Abschlüssen der Vorjahre in Höhe von 28.685.166,63 € aus.

 

Dies bedeutet, dass die ausgewiesenen Überschüsse aus 2008 insgesamt auf die noch vorhandenen Sollfehlbeträge angerechnet werden und sich diese damit auf 16.270.169,30 € verringern. Entsprechende Buchungen sind im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 vorzunehmen.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2008

ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

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Finanzielle Aufwendungen:

Neben den Aufwendungen für Personal und den Druck des Schlussberichtes 2008 fallen keine weiteren Aufwendungen an.

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Anlagen

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