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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0117/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die o. g. Anträge beinhalten diverse Vorschläge zur künftigen Verkehrsführung in der Innenstadt. Die heute zulässigen Fahrtrichtungen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) sind in Anlage 1 dargestellt. In den Anlagen 2 bis 5 sind die hierzu vorliegenden Anträge abgebildet. Von zentraler Bedeutung sind hierbei die Wegebeziehungen durch die Schuhstraße sowie durch die Bergstraße/Großer Plan.

 

Die Schuhstraße und die Bergstraße sind wichtige Erschließungs- und Verbindungsstraßen für den innerstädtischen motorisierten Individualverkehr. Zudem bilden sie mit insgesamt 48 Stellplätzen (17 Schuhstraße, 12 Bergstraße, 19 Großer Plan) einen Großteil der noch verbliebenen Parkplätze für Personenkraftwagen in der Celler Innenstadt ab.

 

Mit der Realisierung der gegenläufigen Befahrbarkeit des Nordwalls und damit der Umsetzung des äußeren Rings im Jahr 2020 hat die Bedeutung insbesondere der Schuhstraße als reine Durchfahrtsstraße deutlich abgenommen. Gleichwohl erfüllt das Vorhalten unmittelbar in der Innenstadt gelegener Parkplätze im Hinblick auf Handel, Mobilität, Individualität, Inklusion und Teilhabe aus Sicht der Verwaltung derzeit noch wichtige Funktionen einer lebendigen und sozialen Stadt.

 

Um den geänderten Nutzungs- und Nutzeranforderungen Rechnung zu tragen, wurde im Herbst vergangenen Jahres in Kooperation mit den Stadtwerken Celle die Prüfung einer intelligenten kombinierten Poller-Lösung für die Bergstraße und die Schuhstraße (siehe Anlage 6) vereinbart. Konkret sollen alle Parkplätze der genannten Straßen mit Sensoren ausgestattet werden, die mit einem Pollerleitsystem am Anfang der beiden Straßen kommunizieren. Sofern sämtliche Parkplätze in der jeweiligen Straße belegt sind, wird diese für die Durchfahrt gesperrt, bis wieder ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Elektronische Anzeigetafeln im Südwall und am Heiligen Kreuz machen bereits frühzeitig auf verfügbare Parkplätze oder die temporäre Sperrung der Straße(n) aufmerksam. Die festen Sperrzeiten nachts sowie an Sonn- und Feiertagen in der Schuhstraße werden beibehalten.

 

Durch diese Maßnahme soll der reine Durchfahrtsverkehr von Kfz deutlich reduziert und die Straßen in ihrer Funktion als innerstädtische Anwohner- und Kundenparkstraßen gestärkt werden. Gleichzeitig trägt diese Maßnahme aus Sicht der Verwaltung auch dem derzeitigen dortigen Branchenmix (Nahversorger, Reinigung, Änderungsschneiderei etc.) am geeignetsten Rechnung. Darüber hinaus eröffnet eine solche Pollerlösung Möglichkeiten der gezielten Verkehrssteuerung, beispielsweise zu Nachtzeiten oder am Wochenende.

 

Ein Testlauf außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen zur Realisierbarkeit des genannten Vorhabens läuft derzeit. Eine Umsetzung bei erfolgreichem Testverlauf ist voraussichtlich für das erste Halbjahr 2023 im Bereich der o. g. Straßen vorgesehen. Hierzu soll zur Evaluierung vor und nach Inbetriebnahme des Pollerleitsystems eine Verkehrserhebung durchgeführt werden. Das Ergebnis hieraus soll auch Grundlage für weitere Entscheidungen zu den o. g. Anträgen sein. Unabhängig hiervon laufen zurzeit die Objektplanungen für den Bereich Nordteil Markt sowie für den Bereich Kleiner Plan (Anlage 7).

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Anlagen

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