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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0091/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Westercelle befindliche neugebaute Erschließungsstraße auf den Flurstücken 121/1, 104/97, 121/5, 104/90, 104/109, 104/92, 121/5, 121/6, 121/8, 121/9, 121/21, 121/20, 121/20, 121/12, 121/12, 121/14, 121/16, 121/19, 104/111, 104/129, 104/131, 104/133, 104/145, alle Flur 3, Gemarkung Westercelle, gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes von 24.09.1990, in der zur Zeit gültigen Fassung, mit sofortiger Wirkung gewidmet, sind.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Die im Ortsteil Westercelle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Triftweg / Am Ohlhorstberge“ neugebaute Erschließungsstraße dient der öffentlichen Erschließung des Wohngebietes. Die Anlage steht im Eigentum der Stadt Celle und ist derzeit nicht gewidmet. Die Straße wurde von einem Erschließungsträger ausgebaut und soll jetzt als Ortstraße gewidmet werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

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Anlagen

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