Beschlussvorlage - AN/0058/23-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Planungsstopp für alle sich im Bauleitplanverfahren befindlichen Projekte bis zur endgültigen Festsetzung einer Variante der Bahntrasse durch das Stadtgebiet (z.B.: Alpha E+)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.05.2023
| |||
|
●
Geplant
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.05.2023
|
Sachverhalt:
Die Deutsche Bahn stellt im Rahmen ihrer Ausbau- und Erneuerungspläne Überlegungen unter anderem zur besseren Anbindung der Hafenverkehre und der Einführung des Deutschlandtaktes mit der Verringerung der Fahrzeiten zwischen Hamburg und Hannover an. Die Suche nach einer geeigneten Variante wurde bereits mehrere Jahre intensiv diskutiert und mündete letztlich in einen Kompromissvorschlag, welcher als Alpha E bezeichnet wurde. In der Zwischenzeit wurde durch die Deutsche Bahn auch eine Variante in die Vorplanung gegeben, welche insbesondere das nördliche und westliche Stadtgebiet Celles massiv beanspruchen würde.
Grundsätzlich haben die Kommunen die verfassungsrechtlich niedergelegte kommunale Planungshoheit, welche auch im Bereich der Planung mit Sorgfalt ausgeübt wird. Hierbei werden die gesetzlichen Vorgaben zum Natur- und Artenschutz und das Bedürfnis nach Naherholung in Planverfahren berücksichtigt und potentielle Konflikte ermittelt und bewertet. Die Abwägung und Entscheidung kommt hierbei letztlich dem Rat der Stadt Celle zu.
Ob und wann die Entscheidung für eine neue Trasse oder den Ausbau der Bestandstrasse tatsächlich getroffen wird, kann Stand heute nicht genau gesagt werden. In der Zwischenzeit dürfen kommunale Entscheidungen nicht per se ausgesetzt werden, um handlungsfähig im Rahmen der kommunalen Planungshoheit zu bleiben und ggf. überörtliche Planung auch im Sinne der Stadtgesellschaft beeinflussen und begleiten zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
76,7 kB
|
