Beschlussvorlage - BV/0029/23
Grunddaten
- Betreff:
-
113. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Sonderbaufläche Photovoltaik Scheuen-östlich Hermannsburger Weg" - Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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09.05.2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.05.2023
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 Sch "Solarpark Scheuen-östlich Hermannsburger Weg" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Sachverhalt:
Die Enerparc AG möchte am östlichen Ortsrand vom Celler Ortsteil Scheuen eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 20 MW installieren und betreiben.
Der Stadt Celle liegt ein entsprechender Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes i.S. des § 12 Abs. 2 BauGB vor.
Die ca. 19,70 ha große, zusammenhängende Agrarfläche liegt östlich des Ortsteils Scheuen. Das Plangebiet befindet sich in der Flur 8, Flurstücksnummer 21/1 der Gemarkung Scheuen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Celle stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Aufgrund des planerischen Gebotes Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln, ist eine entsprechende Änderung im Rahmen eines Parallelverfahrens erforderlich (§ 8 Abs. 2 BauGB).
Die Fläche ist derzeit nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen.
Mit der Ausweisung der Flächen in SO für Photovoltaikanlagen sind raumordnerische Belange i.S. des Raumordnungsgesetzes (ROG) zu berücksichtigen.
Zur Schaffung der Grundlage einer wirtschaftlichen Betriebsstätte, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt. Mit dem Vorhabenträger Enerparc AG wird ein Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB geschlossen.
Die Solarwind Projekt GmbH wird darüber hinaus die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes übernehmen.
Zwischen dem Solarpark und der Straße "Schnuckendrift" verläuft eine Bahnstrecke, welche auf Höhe der Bebauungen breiter und zweigleisig wird. An dieser Stelle ist angedacht, die offenen Sichtachsen zur Wohnbebauung durch Lückenbepflanzungen zu schließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gem. § 6 Abs. 3 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) darf die Gemeinde im Rahmen einer umlagefreien Kommunalabgabe eine Umlage von 0,2 Cent je tatsächlicher eingespeister kWh/Jahr Solarstrommenge voraussetzen. Bei der FFPVA "Solarpark Scheuen-östlich Hermannsburger Weg" würde das bei einer ungefähren Jahresproduktion von ca. 20.000 MWh/Jahr einen jährlichen Betrag von ca. EUR 40.000,- bedeuten, über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren bzw. der gesamten Laufzeit (30 Jahre). Die Beteiligung wäre nach Vorgabe des EEG §6 nach Satzungsbeschluss zu vereinbaren.
Auswirkung für Integration:
keine
Klimaauswirkungen:
Solarparks können innerhalb von kurzer Zeit einen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten und sind ebenfalls in der Bevölkerung akzeptiert. Im Vergleich zu anderen Technologien zur Energieerzeugung sind die Auswirkungen von Solarparks auf den Naturraum begrenzt. Dennoch stellen sie prinzipiell einen Eingriff in die Landschaft dar und können je nach Standortwahl auch natürliche Lebensräume beeinträchtigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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231,3 kB
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