Beschlussvorlage - BV/0118/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste zur Schöffenwahl – Anhörung der Ortsräte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 33.1 Bürgerbüro, Wahlen und Elterngeld
- Zuständigkeit:
- Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ortsrat Altencelle
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Anhörung
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24.04.2023
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Geplant
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Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen
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Anhörung
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24.04.2023
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Geplant
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Anhörung
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24.04.2023
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Geplant
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Ortsrat Boye
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Anhörung
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24.04.2023
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Geplant
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Ortsrat Garßen
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Anhörung
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24.04.2023
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Geplant
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Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
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Anhörung
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24.04.2023
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Geplant
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Ortsrat Hehlentor
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Anhörung
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24.04.2023
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Geplant
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Ortsrat Neuenhäusen
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Anhörung
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24.04.2023
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Geplant
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Ortsrat Neustadt/Heese
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Anhörung
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24.04.2023
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Geplant
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Ortsrat Vorwerk
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Anhörung
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24.04.2023
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Geplant
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Ortsrat Westercelle
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Anhörung
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24.04.2023
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Geplant
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Ortsrat Wietzenbruch
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Anhörung
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24.04.2023
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Geplant
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Ortsrat Klein Hehlen
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Anhörung
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11.05.2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.05.2023
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Sachverhalt:
In diesem Jahr werden beim Amtsgericht die Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Die Gemeinde stellt diesbezüglich eine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen auf (Gemeinsamer Runderlass des MJ und des MI vom 01.11.2022).
Lt. Mitteilung des Amtsgerichts Celle vom 18.01.2023 sind in die Vorschlagsliste mindestens 59 Personen aufzunehmen. Die Vorschlagslisten der Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks sollen nach § 36 Abs. 4 GVG zusammen die doppelte Zahl von Vorschlägen erreichen, damit eine Auswahl für die Wahl vorhanden ist. Die als Anlage beigefügte Aufstellung enthält Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Es liegen aktuell 148 Bewerbungen geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für die Aufnahme in die Vorschlagsliste vor (68 Bewerberinnen und 80 Bewerber). Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der anwesenden Mitglieder, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§ 36 Abs. 1 S. 2 GVG).
Sollten aus den Ortsräten noch ergänzende Vorschläge bzw. Änderungen vorgebracht werden, können diese noch in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.
Es wird vorgeschlagen, dass alle zusätzlichen Vorschläge in die Liste eingearbeitet werden und dann über die Liste insgesamt mit der notwendigen Mehrheit beschlossen wird.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist die Vorschlagsliste für die Dauer von einer Woche zur Einsicht auszulegen. Danach ist die Liste nebst evtl. eingegangener Einsprüchen dem Amtsgericht bis zum 01.07.2023 vorzulegen.
Die Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen für das Amts- und Landgericht werden dann aus den Vorschlagslisten vom Schöffenwahlausschuss gewählt. Der Schöffenwahlausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben kommunalen Vertrauenspersonen als Beisitzern (4 Landkreis Celle, 3 Stadt Celle).
Gem. § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 NKomVG besteht ein Anhörungsrecht für den Ortsrat insbesondere bei der Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl.
Die Vorschlagsliste ist als Anlage beigefügt.
