Beschlussvorlage - BV/0120/23
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Ortsfeuerwehren und die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Celle vom 20.06.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Abwehrender Brandschutz
- Beteiligt:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Stadträtin Susanne McDowell
- Ziele:
- Sicherstellung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr auf den jeweiligen Stand der Technik und Qualifizierung der Feuerwehr-Mitarbeiter; Zukunftsfähigkeit des ehrenamtlichen Brandschutzes sichern
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Feuerschutzausschuss
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Vorberatung
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07.06.2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.06.2023
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Sachverhalt:
In der Sitzung vom 20.06.2018 hat der Rat der Stadt Celle zuletzt die Anpassung der Aufwandsentschädigung durch die o.g. Satzung beschlossen. Die stetig steigenden Einsatzzahlen sowie die laufend steigenden Anforderungen an die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Celle machen aus Sicht der Stadt Celle eine erneute Anpassung der Aufwandsentschädigung erforderlich.
Ziel ist es, die Motivation sowie die Einsatzbereitschaft der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Celle weiter zu erhalten und zu stärken. Diese leisten ihren ehrenamtlichen Beitrag mit großem zeitlichen und persönlichen Aufwand, was entsprechend honoriert werden soll. Letztlich ist hiermit das Ziel der Aufrechterhaltung des abwehrenden Brandschutzes sowie der Hilfeleistung auf dem Gebiet der Stadt Celle verbunden. Eine Abstimmung zwischen der Verwaltung und der Führung der Freiwilligen Feuerwehr Celle ist erfolgt. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Anpassungen besteht Einigkeit. Dem Ziel der Haushaltskonsolidierung ist dabei ebenso Rechnung getragen worden.
Zu § 2 Absatz 1
Der § 2 Abs. 1 legt die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger fest. Die letzte Anpassung erfolgt 2018 in zwei Stufen, für den Zeitraum 01.01.-31.12.2018 und ab 01.01.2019 bis heute. Die nunmehr abgestimmten Anpassungen haben eine Steigerung der Aufwandsentschädigungen von 61.500 € auf 70.344 € zur Folge. Diese vorgeschlagene Anpassung beinhaltet damit eine Steigerung der Aufwandsentschädigungen ab dem 01.07.2023 von rund 14 %.
Zu § 2 Absatz 4
Ausbilder/-innen für die nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 – FwDV 2 – durchzuführenden Ausbildungslehrgang (Truppmann – Ausbildung Teil 1 und Teil 2) haben einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 € je geleisteter Stunde. Die Auszahlung erfolgt gegen Stundennachweis je Ausbildungsstunde.
Die Zahlung wird inhaltlich konkretisiert und die Aufwandsentschädigung um 5,00 € auf 10,00 € erhöht. Die Aufwandsentschädigung wird damit auf einen Betrag unterhalb des Kreisniveaus (12,50 € je Ausbildungsstunde) angepasst. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung hat eine jährliche Steigerung um ca. 2.500 € zur Folge.
Darüber hinaus soll § 2 inhaltlich um zwei weitere Absätze ergänzt werden:
§ 2 Absatz 5
Vereinigt ein Funktionsträger/in nach Abs. 1 mehrere Funktionen auf sich, so erhält er/sie die Hälfte der Aufwandsentschädigung für die 2. Funktion dazu. Die Absätze 2 und 3 bleiben hiervon unberührt.
Grundsätzlich soll vermieden werden, dass ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Celle zwei Funktionen nach Abs. 1 gleichzeitig ausübt. Auch hinsichtlich der Aufwandsentschädigung werden durch diese Regelung keine zusätzlichen monetären Anreize für die Ausübung einer 2. Funktion geschaffen.
§ 2 Absatz 6
Für den Brandsicherheitswachdienst (Wachhabender und Wachposten, die Anzahl der Wachen kann bei örtlichen Gefahren erhöht werden) wird eine Aufwandsentschädigung von 12,50 € je Stunde ausgezahlt. Jede angefangene halbe Stunde wird als volle halbe Stunde vergütet. Als Mindestvergütung für eine abgeleistete Brandsicherheitswache wird eine Dauer von zwei Stunden (inkl. Vor- und Nachrüstzeit) festgesetzt.
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für den geleisteten Brandsicherheitswachdienst ist in diese Satzung aufzunehmen, da die bereits langjährig praktizierte Auszahlung der Aufwandsentschädigung für Brandsicherheitswachen noch nicht in dieser Satzung geregelt ist.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat |
Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) |
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1261004421120 Örtlicher Brandschutz / Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit |
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) |
Euro |
Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) |
Euro |
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Erhöhung der Aufwandsentschädigung um |
11.344 |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
- 11.344 |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat |
Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) |
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) |
Euro |
Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) |
Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen
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Projektverantwortlicher (Dezernent): |
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Höhe der geplanten Auszahlungen: |
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Geplante Projektdauer: |
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Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts: |
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Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten): |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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276,6 kB
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