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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0084/23-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag Nr. AN/0084/23-1 der SPD-Fraktion wird abgelehnt, da die Ausschreibung eines Wärmenetzes mit Geothermie im Rahmen der Konzessionen rechtlich nicht möglich ist.

Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Sachverhalt:

 Der Konzessionsvertrag für das Strom- und Gasversorgungsnetz zwischen der Stadt Celle und der SVO hat eine Laufzeit von 15 Jahren und läuft bei Kündigung am 31.12.2026 aus. Die Konzession über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für den Betrieb des Strom- und Gasversorgungsnetzes muss dann neu ausgeschrieben werden.

Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). In § 1 „Zweck und Ziele des Gesetzes“ des EnWG wird die Anwendbarkeit des Gesetzes auf die Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff beschränkt.

In die Ausschreibung der Konzessionen für Strom und Gas ist die Aufnahme der Errichtung eines Wärmeversorgungsnetzes mit Geothermie daher nicht möglich.

Wie schon am 17.11.2022 im AKUVD vorgestellt und bei der Beantwortung des Antrags 281/22-1 der FDP erläutert, wird davon unbenommen die Planung von Wärmenetzen und alternativen Energie- und Wärmequellen, wie z.B. Geothermie, ein wesentlicher Bestandteil der Kommunalen Wärmeplanung sein, welche noch in diesem Quartal ausgeschrieben wird. Im Konzept der Kommunalen Wärmeplanung werden insbesondere räumlich verortete Potentiale zur Nutzung von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung, wie Geothermie, betrachtet und die konkrete Umsetzung einschl. erforderlicher Wärmenetze in den einzelnen Quartieren dargestellt.

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Anlagen

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