Beschlussvorlage - AN/0023/23-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Diverse Ergänzungspunkte zum Bebauungsplan Nr. 113 "Gelände der Heidekaserne"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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15.06.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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09.05.2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.06.2023
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Sachverhalt:
Antrag:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Celle beantragt, dass
1.) im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 113 "Gelände der Heidekaserne" im Bereich zwischen Stadtpalais und Stadtvillen, im Rechtsplan als Baufeld "B" bezeichnet, die Art der baulichen Nutzung von einer Mischgebietsflache in eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" geändert wird. Die bereits festgesetzten und zur Erhaltung bestimmten Baume bleiben bestehen und werden ggf. noch durch weitere, vorhandene oder neue, ergänzt. Diese dann im Rechtsplan festgesetzte öffentliche Grünfläche soll qualifiziert umgesetzt werden.
Antwort:
Die als Baufeld B bezeichnete Fläche liegt im Eigentum der Stadt Celle. Für einen Verkauf des Grundstücks ist ein Beschluss des Rates der Stadt Celle erforderlich. Ein Verkauf mit dem Ziel einer baulichen Nutzung steht also unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die politischen Gremien. Eine Sicherung des Status quo durch eine aufwendige Änderung des Bebauungsplans ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Im Zuge der aktuellen abgeschlossenen oder noch in Umsetzung befindlichen Bauvorhaben auf dem Gelände der ehem. Heidekaserne wurde innerhalb der Verwaltung vereinbart, dass das Baufeld B nicht mehr vermarktet werden soll. Der aktuelle Zustand als Grünfläche mit wesentlichem Baumbestand soll bestehen bleiben und ggfs. durch verbesserte Pflege und Umgestaltung des Umfeldes den Bürgern als öffentliche Grünanlage dienen. Insoweit besteht ebenfalls kein Bedarf an einer planungsrechtlichen Sicherung der Grünfläche, da eine bauliche Inanspruchnahme nicht zu den Zielen der Verwaltung zählt und der Zustimmung des Rates bedarf.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,3 kB
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