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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0160/23

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

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Sachverhalt:

Für den Bereich „Kollerscher Wald“ an der Zugbrückenstraße in Klein Hehlen wurde durch den Rat der Stadt Celle am 28.9.2017 ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, der eine Wohnbebauung ermöglichen sollte. Da eine komplette Bebauung sowohl im politischen Raum als auch in der Öffentlichkeit umstritten war, wurde dieser Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Celle am 26.9.2019 formell aufgehoben.

Am 27.9.2019 erfolgte die Anordnung der einstweiligen Sicherstellung, welche am 6.7.2021 um zwei Jahre verlängert wurde.

Zur Klärung der Schutzwürdigkeit des Geländes an der Zugbrückenstraße wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben (Büro alw 2021). Es wurden floristische und faunistische Bestandsaufnahmen durchgeführt. Dabei wurden Biotoptypen, Farn- und Blütenpflanzen, Fledermäuse, Brutvögel und Totholzkäfer erfasst und Höhlenbäume untersucht.

Die Ergebnisse des Gutachtens gaben die ökologische Wertigkeit der Vegetationsbestände des Gebietes deutlich wieder. Wertgebend sind insbesondere die Strukturvielfalt von geschütztem Grünland, Waldrändern, Habitatbäumen und Waldflächen in langer Waldtradition (Lebensraumtyp nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) von landesweiter Bedeutung. Diese hochwertigen Bereiche bilden den Lebensraum für zahlreiche streng und besonders geschützte sowie z.T. seltene Tierarten.

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste ist in der Sitzung am 23.03.2022 über das Ergebnis des Gutachtens und die weitere Vorgehensweise der Verwaltung durch Mitteilungsvorlage MV/0049/22 informiert worden.

Die Stadt Celle hat daraufhin die Erarbeitung einer Schutzgebietsverordnung in Auftrag gegeben. Nach Ausschreibung hat das Büro Arbeitsgruppe Land & Wasser, Professor Dr. Kaiser, aus Beedenbostel den Zuschlag erhalten.

 

Der erarbeitete Entwurf zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes „Kollerscher Wald“ in der Stadt Celle liegt nunmehr vor und ist der Mittelungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die Mitteilungsvorlage dient im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung als Grundlage für die formelle Anhörung des betroffenen Ortsrates gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 NKomVG.

 

 

Grenze des zukünftigen Landschaftsschutzgebietes „Kollerscher Wald“

 

Näheres ist der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Kollerscher Wald“ sowie der zughörigen Begründung zu entnehmen, die von der Arbeitsgemeinschaft Land und Wasser von Prof. Dr. Kaiser (alw) erarbeitet wurden und dieser Mitteilungsvorlage beigefügt sind.

 

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Auswirkungen für Integration:

Keine

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Klimaauswirkungen:

Keine

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Anlagen

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