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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0171/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

a.)     den Jahresabschluss 2019 und die Entlastung des Eigenbetriebsleiters, und

b.)     den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 765.037,27 € auf neue Rechnung vorzutragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

 

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Sachverhalt:

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2019 wurde durch den Leiter des Eigenbetriebes am 28.04.2023 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt mit allen Bestandteilen zugeleitet. In dem vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 vom 22.05.2023 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt:

 

„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für die Eigenbetriebe in Niedersachsen geltenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs Celler Zuwanderungsagentur zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
  • vermittelt der dem Anhang beigefügten Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes Celler Zuwanderungsagentur. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der KomHKVO und der EigBetrVO und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 33 Abs. 2 EigBetrVO i. V. m. § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs mit dem ihm beizufügenden Rechenschaftsbericht geführt hat.“

 

 

Das Jahr 2019 schließt wie folgt ab:

im ordentlichen Ergebnis  765.037,27€

im außerordentlichen Ergebnis            0,00€

Jahresüberschuss   765.037,27€

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr.10a NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung über den Jahresabschluss, die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2019 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

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Anlagen

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