Mitteilungsvorlage - AN/0122/23-001
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der AfD-Fraktion "Anfrage zum Sanierungsgebiet Neuenhäusen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanung und Städtebauförderung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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27.06.2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
- Wie weit ist die Stadtverwaltung mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses insgesamt: wie viele Anträge und mit welchem Volumen in EURO wurden von den Eigentümern aus dem Sanierungsgebiet bis jetzt eingereicht? Wie hoch ist die Bewilligungsquote und wie viel EURO Fördergelder wurden bist jetzt bewilligt?
Seit dem Jahr 2020 sind insgesamt 35 konkrete Anfragen bzw. Anträge auf Fördermittel eingegangen. Bislang wurden 24 Modernisierungs- und Instandsetzungsverträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 1,38 Mio. € an förderfähigen Modernisierungs- und Instandsetzungskosten abgeschlossen. Darin wurde eine Fördersumme in Höhe von rd. 440.000 € zugesagt und vertraglich gebunden. Bereits schlussgerechnet wurden 18 Maßnahmen, wobei Zuschüsse in Höhe von rd. 195.000 € an die Bauherren ausgezahlt wurden.
Weitere 11 Anfragen und Anträge auf Fördermittel liegen vor und werden derzeit bearbeitet. Aufgrund der angespannten Fördermittelsituation können derzeit jedoch keine weiteren Fördermittelzusagen gemacht werden. Das Ziel besteht jedoch darin, möglichst viele private Bauherren in der Modernisierung und Instandsetzung ihrer Immobilien zu unterstützen und zu bezuschussen. Eine konkrete Bewilligungsquote ist daher nicht zu benennen.
- Existiert ein Zeitplan für die Sanierung der einzelnen Straßen, wenn ja: welche Straßen und wann genau sind für Sanierung vorgesehen? Wenn nein, warum gibt es so eine Planung nicht?
Der durch den Rat der Stadt Celle beschlossene Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Neuenhäusen bildet die Grundlage für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und damit auch von Erneuerungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Im Zuge der Rahmenplanung wurden Aufwertungs- und Ausbaumaßnahmen ermittelt und eine Priorisierung in der Durchführung vorgenommen (s. Maßnahmenübersicht und Projektblätter). Diese orientiert sich in erster Linie an der Dringlichkeit der Durchführung von Aufwertungs- und Erneuerungsmaßnahmen.
Eine konkrete und belastbare Zeitenplanung kann nicht vorgenommen werden. Die tatsächliche Durchführung der im Rahmenplan benannten Erneuerungsmaßnahmen hängt im Wesentlichen von der Mittelverfügbarkeit (Haushaltsmittel und bewilligte Fördermittel) ab. Es kann nicht vorhergesagt und garantiert werden, dass die im Rahmen der jährlichen Programmanmeldung beantragten Fördermittel auch in voller Höhe durch Bund und Land bewilligt werden.
Insbesondere bei Erneuerungsmaßnahmen mit einem höheren finanziellen Volumen kann es erforderlich werden, dass Fördermittel „angespart“ werden müssen, d.h. dass u.U. mehrere jährliche Bewilligungsanträge erforderlich werden, bevor eine Umsetzung der Maßnahme möglich ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46,4 kB
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