Beschlussvorlage - BV/0164/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 161 "Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes an der Herrenwiese" mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 64 der Stadt Celle "77er Straße / Süd" - Entwurf und erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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27.06.2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
- Die Bewertung der vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 der Stadt Celle „Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes an der Herrenwiese“ sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage Nr. 1 zu dieser Vorlage enthaltenden Abwägungsvorschläge beschlossen.
- Dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 der Stadt Celle „Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes an der Herrenwiese“ sowie der zugehörigen Begründung wird zugestimmt und deren erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
- Stellungnahmen sollen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Blumlage / Altstadt und Neuenhäusen
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 0,9 km
Größe des Plangebietes: ca. 0,9 ha.
Geplante Nutzung: Sondergebiet (Wohnmobilstellplatz)
Nach erfolgtem Satzungsbeschluss wurden im Rahmen der Ausfertigung der Planung Mängel an der Abwägung und an den Planunterlagen festgestellt. Mit den vorliegenden ergänzten Unterlagen und einer erneuten Behördenbeteiligung und Auslegung sollen diese Mängel behoben werden.
Die Änderungen der Planung umfassen:
1. Es wird eine Festsetzung zum Anpflanzen von 4 Bäumen ergänzt.
2. Zum Schutz des Ufersaums der Fuhse wird die Errichtung eines Zaunes festgesetzt.
3. Zum Schutz von Insekten wird eine Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung ergänzt.
4. Die Hinweise werden um einen Hinweis auf die Genehmigungspflicht zum Bauen in Überschwemmungsgebiet ergänzt.
In der erneuten Behördenbeteiligung und Auslegung werden die Möglichkeit zur Stellungnahme auf die geänderten und ergänzten Teile beschränkt. Die Inhalte der Planunterlagen, zu denen schon in den vorhergehenden Beteiligungen Stellung genommen werden konnte, bedürfen keiner erneuten Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Bisheriges Verfahren:
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 der Stadt Celle „Erweiterung des Wohnmobil-Stellplatzes an der Herrenwiese“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB). Der Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 30.01.2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 01.02.2021 bis 28.02.2021statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 01.02.2021 bis 28.02.2021statt.
Der Ortsrat Neuenhäusen ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 14.07.2021 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.
Der Ortsrat Blumlage/Altstadt ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 14.07.2021 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 dem im Fachdienst 61 – Stadtplanung und Städtebauförderung – in Kooperation mit der Planungsgruppe Stadtlandschaft, Hannover ausgefertigten Entwurf vom 08.06.2022 und der zugehörigen Begründung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung wurde am 14.07.2022 ortsüblich bekanntgemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 „Erweiterung des Wohnmobil-Stellplatzes an der Herrenwiese“ und die zugehörige Begründung sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und eine schalltechnische Untersuchung, lagen in der Zeit vom 22.07.2022 bis 26.08.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.07.2022 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis zum 26.08.2022.
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 den Bebauungsplans Nr. 161"Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes an der Herrenwiese mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 64 der Stadt Celle "77er Straße / Süd" gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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554 kB
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2
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4,1 MB
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919,7 kB
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2,5 MB
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1 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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8
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(wie Dokument)
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570,9 kB
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