Beschlussvorlage - BV/0049/23-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufhebung veralteter Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ausgewählten Bebauungsplanverfahren in den Ortsteilen Altencelle und Westercelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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27.06.2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.06.2023
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Altencelle und Westercelle
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, folgende Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen aufzuheben:
- Beschluss vom 27.09.1979 (AZ 61.26b.3 B Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 B Ace „Osterloh/ Erweiterung“.
- Beschluss vom 03.05.1972 (AZ 61.26b.9 Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Ace „Altes Dorf“.
- Beschluss vom 28.02.1980 (AZ 61.26b.10 Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 Ace „Bleckenweg“ 2. Änderung.
- Beschluss vom 28.07.1971 (AZ 61.26b.12 Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 Ace „Burgwallwiesen“.
- Beschluss vom 05.07.1990 (AZ 61.26b.21 Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 Ace „Lückenweg-Bleckenweg/ Süd“.
- Beschluss vom 23.08.1962 (AZ 61.26b.5 Wce) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 Wce „In den Hörsten“.
- Beschluss vom 02.02.1993 (AZ 61.26b.6 B Wce) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 B Wce „Neues Land“.
- Beschluss vom 11.05.1978 (AZ 61.26b.9 Wce) zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Wce „Grenzweg“.
- Beschluss vom 18.07.1979 (AZ 61.26b.15 Wce) zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 Wce „Bahnhofstraße“.
- Beschluss vom 01.02.1994 (AZ 61.26b.18 Wce) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 Wce „Moondhagen“.
- Beschluss vom 15.06.1977 (AZ 61.26b.24 Wce) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 Wce „Gewerbegebiet Triftweg“.
- Beschluss vom 27.09.1979 (AZ 61.26b.26 Wce) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 Wce „Verbindungsweg zwischen Altencelle und Westercelle über die Fuhse“.
- Beschluss vom 14.12.1984 (AZ 61.26b.27 Wce) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 Wce „Friedhof Westercelle“
- Beschluss vom 01.07.1986 (AZ 61.26b.30 Wce) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 Wce „Blumenstraße“
Sachverhalt:
Ergänzung nach Anhörung der Ortsräte Westercelle und Altencelle:
Der Ortsrat Altencelle lehnt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 03.05.1972 (AZ 61.26b.9 Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Ace „Altes Dorf“ einstimmig ab.
Stattdessen schlägt der Ortsrat vor, einen Bebauungsplan aufzustellen, so dass der Charakter des alten Dorfkerns erhalten bleibt. Die individuelle Beurteilung von Bauvorhaben innerhalb der Baugenehmigungsverfahren ist aus Sicht des Ortsrates nicht das geeignete Mittel und nennt als Negativbeispiel den Neubau in der Kalandstr. 4a. Der Ortsrat fordert im Bebauungsplan festzulegen, dass im "Alten Dorf" nur noch Gebäude genehmigungsfähig sind, die sich in Form und Dachneigung den örtlichen Gegebenheiten anpassen. (Der Bau Kalandstr. 4 a ist dabei kein Vergleichsobjekt !). Die Forderung des Ortsrates gilt für Neu- und Umbauten - auch wenn der Altbestand auf Grund schlechter Substanz abgerissen und neu errichtet wird. Bis zur Beschlussfassung des neuen Bebauungsplans "Altes Dorf" durch den Rat der Stadt Celle, sind die geforderten Kriterien bereits zu berücksichtigen.
Den weiteren Beschlussvorschlägen stimmen die Ortsräte Westercelle und Altencelle zu.
Vorab wird auf folgendes hingewiesen:
In der Abt. Stadtplanung befinden sich derzeit etliche Bebauungspläne im Verfahren, deren Aufstellungsbeschlüsse 25 Jahre oder älter sind und die nicht bis zum Satzungsbeschluss verfolgt wurden. Die Gründe dazu sind im Folgenden näher erläutert.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Beschlüsse nach und nach per Ratsbeschluss aufzuheben und damit eingestellte Bebauungsplanverfahren formell zu bereinigen. Da die aufgehobenen Aufstellungsbeschlüsse nicht mehr im Geoportal darzustellen sind, wird die Übersichtlichkeit und damit Nutzbarkeit für professionell interessierte Investoren und auch Bürgerinnen und Bürger verbessert.
Im Zuge dieser Beschlussvorlage wurden zunächst die Aufstellungsbeschlüsse aus dem Ortsteilen Altencelle und Westercelle analysiert. Die weiteren Celler Ortsteile werden sukzessive überprüft.
Altencelle
Bebauungsplan Nr. 3 B Ace „Osterloh/ Erweiterung“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 28.07.1971 (AZ 61.26b.3 B Ace) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 B Ace „Osterloh/ Erweiterung“ gefasst. Die Aufstellung wurde am 10.11.1979 ortsüblich bekanntgegeben.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Ein kleiner Teil im Anschluss an das bestehende reine Wohngebiet soll zum reinen Wohngebiet werden, der größere Rest jedoch als Fläche für forst- und landwirtschaftliche Nutzungen dienen. Dadurch soll die begonnene und unerwünschte Nutzung zum Sandabbau mit Zerstörung der abwechslungsreichen Geländegestalt verhindert werden.
Aufhebungsgrund:
Eine zustimmende Haltung der Stadt zum erarbeiteten Plan war seinerzeit nicht zu erlangen. Das Bebauungsplanverfahren ist daher nicht fortgeführt worden.
Bebauungsplan Nr. 9 Ace „Altes Dorf“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 03.05.1972 (AZ 61.26b.9 Ace) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Ace „Altes Dorf“ gefasst.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Um den Charakter des alten Dorfes zu erhalten, hat der Verwaltungsausschuss angeregt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Es ist zu befürchten, dass durch die zunehmende Bebauung der Baulücken im Altdorf insbesondere durch Geschossbauten ungeordnete und hässliche Bebauung den alten Dorfkern zerstören.
Aufhebungsgrund:
Die individuelle Beurteilung von Bauvorhaben innerhalb der Baugenehmigungsverfahren ist aus Sicht der Verwaltung das geeignetere Instrument.
Bebauungsplan Nr. 10 Ace 2. Änderung „Bleckenweg“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 28.02.1980 (AZ 61.26b.10 Ace) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 Ace „Bleckenweg“ 2. Änderung gefasst. Die Aufstellung wurde am 19.04.1980 ortsüblich bekanntgegeben.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Der vorgezeichnete Bebauungsplan Nr. 10 Ace „Bleckenweg“ weist an seiner östlichen Grenze einen öffentlichen Fußweg aus, der entlang der Abbruchkante geführt wird. Der Fußweg verläuft mit Rücksicht auf die Festsetzung zur Erhaltung des Landschaftscharakters an der Sohle der Abbruchkante und ist nur für den landwirtschaftlichen Anliegerverkehr freigegeben.
In der Ortsratssitzung am 04.07.1974 wurde festgestellt, dass der vorbezeichnete Wanderweg „An der Nienburg“ überbaut wurde, obwohl dies nach dem Bebauungsplan nicht vorgesehen war.
Der Ortsrat hat in einer weiteren Sitzung am 18.10.1979 die Angelegenheit erneut beraten und der beantragten Änderung dahingehend zugestimmt, dass der Wanderweg einschließlich der Zuwegung planerisch aufgehoben wird.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, ist die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erforderlich.
Aufhebungsgrund:
Der Wanderweg ist nicht mehr existent. Teilflächen des angedachten Wanderweges wurden an einzelne Eigentümer verkauft. Eine Änderung des Bebauungsplanes mit der o.a. Zielsetzung ist nicht mehr notwendig.
Bebauungsplan Nr. 12 Ace „Burgwallwiesen“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 28.07.1971 (AZ 61.26b.12 Ace) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 Ace „Burgwallwiesen“ gefasst.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung soll ein 1,5 ha großes Gelände für Wohnbebauung beschlossen werden.
Aufhebungsgrund:
Eine Genehmigung über die Änderung des FNPs wurde mit einer Verfügung des Regierungspräsidenten am 20.01.1972 nicht in Aussicht gestellt. Unter diesen Voraussetzungen ist auch die Stadt Celle an einer Weiterführung der Planung nicht interessiert.
Bebauungsplan Nr. 21 Ace „Lückenweg-Bleckenweg/ Süd“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 05.07.1990 (AZ 61.26b.21 Ace) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 Ace „Lückenweg-Bleckenweg/ Süd“ gefasst. Die Aufstellung wurde am 01.12.1990 ortsüblich bekanntgegeben.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Die Planaufstellung soll erfolgen, um das vorhandene Gewerbegebiet um ein Flurstück in nördlicher Richtung zu erweitern.
Aufhebungsgrund:
Aus Sicht der Verwaltung ist eine planungsrechtliche Neuordnung an der Stelle heute nicht mehr notwendig. Das Gelände wurde mittlerweile bebaut.
Westercelle
Bebauungsplan Nr. 5 Wce „In den Hörsten“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 23.08.1962 (AZ 61.26b.5 Wce) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 Wce „In den Hörsten“ gefasst.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung wird der Bebauungsplan Nr. 5 für das Gelände zwischen der Bennebosteler Straße und dem Vogelberg, südlich der Eisenbahnlinie Celle – Gifhorn aufgestellt.
Der Plan ist auf die Errichtung von ca. 150 Wohnungen abgestellt.
Aufhebungsgrund:
Aus Sicht der Verwaltung ist eine planungsrechtliche Neuordnung an der Stelle heute nicht mehr notwendig. Teilweise ist das Gelände durch den Bebauungsplan Nr. 5 I Wce „In den Hörsten“ überplant.
Bebauungsplan Nr. 6 B Wce „Neues Land“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 02.02.1993 (AZ 61.26b.6 B Wce) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 B Wce „Neues Land“ gefasst. Die Aufstellung wurde am 27.03.1993 ortsüblich bekanntgegeben.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird erforderlich, um die für das Plangebiet festgesetzte Art der Nutzung entsprechend des mittlerweile entstandenen Gebietscharakters von Kerngebiet (MK) gem. § 7 BauNVO in allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO zu ändern.
Aufhebungsgrund:
Das Bauleitplanverfahren wurde als Bebauungsplans Nr. 6 a Wce „Beispielvorhaben/ Ladentrakt“, 1. Änderung fortgeführt und am 13.05.1995 rechtskräftig.
Bebauungsplan Nr. 9 Wce „Grenzweg“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 11.05.1978 (AZ 61.26b.9 Wce) den Beschluss zur Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Wce „Grenzweg“ gefasst. Die Aufstellung wurde am 20.05.1978 ortsüblich bekanntgegeben.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Nach Mitteilung des Amtes 66 ist die Einmündung der Straße Mondhagen in die B3 bereits ein Unfallschwerpunkt. Da die Anzahl der Wohneinheiten in diesem Gebiet durch die vorgesehene Bebauung noch erheblich erhöht werden kann, ist zu erwarten, dass sich die Verkehrssituation an vorgenanntem Knotenpunkt verschärfen wird. Es wird daher beabsichtigt, die Straße Mondhagen über die Gambrinnusstraße mit der Dasselsbrucher Straße zu verbinden.
Der obere Teil der geplanten Straßenverbindung liegt im Bereich des vorbezeichneten Bebauungsplanes, der im dortigen Bereich „allgemeines Wohngebiet“ ausweist.
Der Bebauungsplan wird entsprechend geändert. Nach Absprache mit Amt 66 ist jedoch auch eine Erweiterung des Plangebietes in südlicher Richtung bis zur Dasselsbrucher Straße und bis an die östliche Begrenzung des Bebauungsplanes Nr. 18 Wce erforderlich, um die geplante Maßnahme auch im dortigen Bereich gemäß § 125 BBauG rechtlich abzusichern.
Durch die Veränderung des Planbereiches ist eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Neuaufstellung ist gleichzeitig der ehemalige Rechtszustand aufzuheben.
Aufhebungsgrund:
Unter Bezug auf bereits abgeschlossene Maßnahmen und Komplettierung des Verkehrsnetzes im Jahr 1982 ergibt sich keine Notwendigkeit, den Plan weiter zu verfolgen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 9 Wce „Grenzweg“ bleibt erhalten.
Bebauungsplan Nr. 15 Wce „Bahnhofstraße“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 18.07.1979 (AZ 61.26b.15 Wce) den Beschluss zur Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 Wce „Bahnhofstraße“ gefasst. Die Aufstellung wurde am 28.07.1979 ortsüblich bekanntgegeben.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Der bezeichnete Bebauungsplan ist am 10.05.1969 rechtsverbindlich geworden. Die Aufstellung erfolgte seinerzeit durch die ehem. Gemeinde Westercelle, um im Anschluss an das Rathaus und die Feuerwehr in westlicher Richtung ausreichende Flächen für Verwaltungsgebäude, Feuerwehr und öffentliche Parkflächen nachweisen zu können.
Zwischenzeitlich wurde von einem Landwirt als Eigentümer des Grundstückes beantragt, den Bebauungsplan entweder aufzuheben oder einen Teil seines Grundstückes im Westen mit einer Straßenfront von 40 m aus dem Plan herauszugliedern, da seiner Meinung nach die Notwendigkeit für die Durchführung dieses Bebauungsplanes nach der Eingemeindung nicht mehr gegeben sei.
Der Rat der Stadt Celle war der Meinung, dass das Grundstück einer Wohnnutzung zugeführt werden sollte, da die Durchführung des Bebauungsplanes nach den derzeitigen Festsetzungen nicht geplant ist.
Der Flächennutzungsplanentwurf der Stadt Celle stellt für das dortige Gebiet „Mischbaufläche“ dar.
Das Bebauungsplangebiet soll erweitert werden, um eine Arrondierung des Wohngebietes und damit gleichzeitig eine bessere Abgrenzung des Bebauungsplanes zu erreichen. Durch die Erweiterung des Plangebietes ist die Maßnahme als Neuaufstellung unter Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und des Änderungsbeschlusses des Rates durchzuführen.
Aufhebungsgrund:
Der damalige Ortsrat konnte einer Aufhebung des Bebauungsplanes nicht zustimmen. Der Plan wurde aus diesem Grund nicht weiterverfolgt.
Bebauungsplan Nr. 18 Wce 3. Änderung „Mondhagen“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 01.02.1994 (AZ 61.26b.18 Wce) den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 Wce „Mondhagen“ gefasst.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Für die im Planbereich vorhandenen Reihenhäuser soll die Erweiterung bzw. der Umbau ermöglicht werden in der Art, dass das städtebaulich harmonische Bild erhalten bleibt und gleichzeitig die individuellen Bauwünsche der Bewohner berücksichtigt werden. Die Erweiterungsmöglichkeiten sollen sich an einem Gestaltungsrahmen orientieren, der in der „Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung“ festgelegt ist.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, ist die Änderung des Bebauungsplanes bei gleichzeitiger Aufstellung einer Gestaltungssatzung erforderlich.
Aufhebungsgrund:
Es ist davon auszugehen, dass seinerzeit nicht genug Eigentümer Interesse an einer baulichen Erweiterung bekundet haben. Aus heutiger Sicht der Stadtplanung ist dort kein Potential zur städtebaulichen Verdichtung gegeben.
Bebauungsplan Nr. 24 Wce „Gewerbegebiet Triftweg“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 15.06.1977 (AZ 61.26b.24 Wce) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 Wce „Gewerbegebiet Triftweg“ gefasst. Die Aufstellung wurde am 25.06.1977 ortsüblich bekanntgegeben.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Der genehmigte Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Westercelle und der von der Stadt Celle als Rechtsfolger erarbeitete Flächennutzungsplanentwurf sehen im dortigen Bereich „Gewerbegebiet“ vor.
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die Rechtsgrundlage für die Erschließung, den Aufbau und die Nutzung für das dortige Gebiet zu schaffen und damit den dringenden Bedarf an Gewerbeflächen zu decken.
Aufhebungsgrund:
Aufgrund starker Einwände betroffener Bürger, wurde das Verfahren nicht weiterverfolgt.
Bebauungsplan Nr. 26 Wce „Verbindungsweg zwischen Altencelle und Westercelle über die Fuhse“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 27.09.1979 (AZ 61.26b.26 Wce) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 Wce „Verbindungsweg zwischen Altencelle und Westercelle über die Fuhse“ gefasst. Die Aufstellung wurde am 06.10.1979 ortsüblich bekanntgegeben.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Der Bebauungsplan soll aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Verbindungsweg für Fußgänger bzw. Radfahrer zwischen den Ortsteilen Altencelle und Westercelle herzustellen.
Aufhebungsgrund:
Die alte Bahnstrecke Celle – Gifhorn wurde im Abschnitt Altencelle bis Westercelle mittlerweile zu einer Fuß- und Radwegeverbindung ausgebaut.
Bebauungsplan Nr. 27 Wce „Friedhof Westercelle“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 14.12.1984 (AZ 61.26b.27 Wce) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 Wce „Friedhof Westercelle“ gefasst. Die Aufstellung wurde am 21.11.1985 ortsüblich bekanntgegeben.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Zur Erstellung eines Friedhofs sollen planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.
Aufhebungsgrund:
Nach Absprache mit der Fachverwaltung hat sich aufgrund des hohen Urnenbeisetzungsanteils die Belegungssituation auf dem jetzigen Friedhof in Westercelle entspannt.
Bebauungsplan Nr. 30 Wce „Blumenstraße“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 01.07.1986 (AZ 61.26b.30 Wce) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 Wce „Blumenstraße“ gefasst.
Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes für einen Bereich an der Blumenstraße zwischen Mittelstraße und Olshausenstraße (Westercelle) vor.
Als Begründung wird dazu ausgeführt, dass eine Ausnutzung in der Geschossigkeit ermöglicht werden soll, wie sie bereits auf der nördlichen Seite der Blumenstraße (Haus Nr. 15 -25) vorhanden ist.
Nach der derzeitigen planungsrechtlichen Beurteilungsmöglichkeit (§ 34 BBauG) sind keine größeren Veränderungen in diesem Bereich möglich. Durch entsprechende Ausweisungen in einem zu erstellenden Bebauungsplan könnte eine höhere Ausnutzung ermöglicht werden.
In Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung nördlich der Blumenstraße, schlägt die Verwaltung vor, die gleichen Voraussetzungen auch für die Grundstücke südlich der Blumenstraße zu schaffen.
Aufhebungsgrund:
Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Bedarf an der Aufstellung eines Bebauungsplans an besagter Stelle. Erweiterungsmöglichkeiten sind im Rahmen des § 34 BauGB gegeben.
II. bereits dazu vorliegende Entscheidungen
AZ 61.26b.3B Ace vom 28.07.1971 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 B Ace „Osterloh/ Erweiterung“.
AZ 61.26b.9 Ace vom 03.05.1972 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Ace „Altes Dorf“.
AZ 61.26b.10 Ace vom 28.02.1980 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 Ace „Bleckenweg“ 2. Änderung.
AZ 61.26b.12 Ace vom 28.07.1971 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 Ace „Burgwallwiesen“.
AZ 61.26b.21 Ace vom 05.07.1990 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 Ace „Lückenweg-Bleckenweg/ Süd“.
AZ 61.26b.5 Wce vom 23.08.1962 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 Wce „In den Hörsten“.
AZ 61.26b.6B Wce vom 02.02.1995 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 B Wce „Neues Land“
AZ 61.26b.9 Wce vom 11.05.1978 Beschluss zur Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Wce „Grenzweg“
AZ 61.26b.15 Wce vom 18.07.1979 Beschluss zur Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 Wce „Bahnhofstraße“
AZ 61.26b.18 Wce vom 01.02.1994 Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 Wce „Mondhagen“
AZ 61.26b.24 Wce vom 15.06.1977 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 Wce „Gewerbegebiet Triftweg“
AZ 61.26b.26 Wce vom 27.09.1979 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 Wce „Verbindungsweg zwischen Altencelle und Westercelle über die Fuhse“
AZ 61.26b.27 Wce vom 14.12.1984 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 Wce „Friedhof Westercelle“
AZ 61.26b.30 Wce vom 01.07.1986 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 Wce „Blumenstraße“
Anlagen
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(wie Dokument)
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