Beschlussvorlage - BV/0175/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorzeitige Übertragung des Waffenrechts sowie weiterer Aufgaben auf den Landkreis Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- Stadträtin Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.06.2023
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt;
- die vorzeitige Übertragung der Aufgaben auf dem Gebiet des nicht gewerblichen Waffenrechts gem. anliegender Zweckvereinbarung (Anlage 1) und
- die grundsätzliche Übertragung der Aufgaben des gewerblichen Waffenrechts und Aufgaben auf dem Gebiet des Sprengstoffrechts gem. anliegender Zweckvereinbarung (Anlage 2)
auf den Landkreis Celle zum 01.11.2023.
Sachverhalt:
Zu 1.:
Zum 01.01.2024 tritt die Änderung der Nds. Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes und damit einhergehend die Zuständigkeitskonzentrierung der Aufgaben des nicht gewerblichen Waffenrechts auf die Landkreise in Kraft. Die Zuständigkeit der großen selbständigen Städte wird ausgeschlossen. Durch den Abschluss einer Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Waffenwesens soll diese Aufgabe bereits zum 01.11.2023 von der Stadt auf den Landkreis Celle übergehen. Hierdurch werden die Zielerreichung eines reibungslosen Übergangs sowie eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung für die Bürger/innen gewährleistet.
Zu 2.:
Im Rahmen einer weiteren Zweckvereinbarung über die die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Waffen- und Sprengstoffwesens werden dem Landkreis Celle zum 01.11.2013 zudem die ansonsten bei der Stadt verbleibenden Aufgaben auf dem Gebiet des gewerblichen Waffenrechts sowie Aufgaben auf dem Gebiet des Sprengstoffrechts übertragen. Die weitere Aufgabenerledigung in Zuständigkeit der Stadt Celle würde bei Fortbestand eines sehr geringen Aufgabenumfangs unnötig hohe Aufwendungen für den Betrieb von Soft- und Hardware sowie vermeidbare Overheadkosten erfordern. Zudem würde den Bürger/innen vermeidbarer zusätzlicher Verwaltungsaufwand in Bezug auf doppelt zu erfolgende Nachweisvorlagen etc. entstehen.
Aus diesen Gründen sollen die genannten Aufgaben im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit zum 01.11.2023 von der Stadt auf den Landkreis Celle übertragen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat |
Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) |
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Diverse |
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) |
Euro |
Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) |
Euro |
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Entfallende Aufwendungen |
ca. -7.000 |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
7.000 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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19,4 kB
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