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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0169/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Im Jahr 2016 hat die Stadt Celle die Zusage zur Aufnahme in das Förderprogramm "Bundesprogramm Sanierung von Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen" des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung erhalten. Mit den Fördermitteln wurde in den Jahren 2016/17 eine Teil-Sanierung des Jugend- und Kulturzentrums CD-Kaserne durchgeführt. Der Zuschuss im Rahmen des Bundesprogrammes beträgt 90% der förderfähigen Kosten.

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 11.11.2015 die Teilnahme an dem oben genannten Bundesprogramm beschlossen (BV/0346/15).

In der Vorlage sowie in der ersten Veränderungsliste des Investitionsprogrammes zum Haushaltsplan 2016 wurde die Sanierungsmaßnahme mit aufgenommen und festgehalten, dass die Stadt Celle der CD-Kaserne gGmbH einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Gesamtkosten, max. jedoch über 180 T€ gewährt.

 

Im Genehmigungsverfahren der Bundesförderung wurde sich mit dem Fördermittelgeber darauf verständigt, dass die Stadt Celle den Zuschuss erhält und nach Erhalt des Feststellungsbescheides die Vermögensgegenstände an CD-Kaserne weitergibt bzw. einlegt.

 

Mit Datum vom 18.04.2023 hat der nun zuständige Projektträger (Forschungszentrum Jülich) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Feststellungsbescheid erlassen, laut dem die Stadt Celle abschließend einen Zuschuss über 1.261.473,08 € erhält.

 

Die Stadt Celle hat Vermögensgegenstände aus den Sanierungsmaßnahmen mit einem Wert von 1.401.636,75 € in ihrem Anlagevermögen erfasst. Dem gegenüber steht der Zuschuss aus Bundesmitteln in Höhe von 1.261.473,08 €.

 

Da das Verwaltungsverfahren rund um die Bundesförderung nun abgeschlossen ist, sollen die Vermögengegenstände sowie der Zuschuss rückwirkend zum 01.01.2023 an die CD-Kaserne übertragen werden. 

 

Mit Übertragung der Vermögensgegenstände nimmt die Stadt Celle eine Sacheinlage über 140.163,67 € in die CD-Kaserne vor. Die Einlage entspricht analog dem Investitionskostenzuschuss über 10% laut Ratsbeschluss vom 11.11.2015.

 

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