Beschlussvorlage - BV/0204/23
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG für die Errichtung eines Outdoorfitness-Geräteparkes in Altencelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.2 Finanzmanagement
- Zuständigkeit:
- Erste Städträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.06.2023
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Sachverhalt:
Die Sportabteilung (FD 50.3) beabsichtigt die Umsetzung des Baus eines Outdoorfitness-Geräteparks in Altencelle. Hierfür sind im Jahr 2023 50.000,00 € an IV Mitteln in den Haushalt gestellt worden. Mit der Umsetzung der Maßnahme kann die Stadt Celle das Defizit an Außensportfreizeitanlagen für alle Bevölkerungs- und Altersschichten im Bereich des Geltungsbereichs der Celler Außenbereiche deutlich verbessern. Dieser Bereich ist von der Angebotspalette deutlich unterrepräsentiert.
Gemäß den vorgegebenen Zielen des Sportentwicklungsplanes der Stadt Celle werden die Sportfreianlagen um Sportmöglichkeiten für den nicht im Verein organisierten Freizeitsport ergänzt. Die Schaffung oder Verbesserung von öffentlichen Räumen zur sportlichen Nutzung, ist zur Stärkung der Wohn- und Freizeitqualität erforderlich. Insofern kommt dieser Maßnahme (Bau eines Outdoorfitness-Geräteparks) eine außerordentliche themenübergreifende Rolle und Wichtigkeit für die soziale und gesundheitliche Qualität des Gebietes zu.
In diesem Zusammenhang hat die Stadt Celle bei der LEADER-Region Aller-Fuhse-Aue einen Antrag gestellt und hat bereits die Zusage erhalten, dass sie mit einer Förderung i. H. v. 88.000,00 € berücksichtigt wird. Um eine Bandbreite an verschiedenen Outdoorfitness- Geräteparkanlagen zu schaffen, hat man sich in Altencelle für spielerische Elemente entschieden, die den Hindernissport bedienen. Eine solche Anlage liegt unter Berücksichtigung aller entstehenden Kosten bei 120.000,00 €.
Da bei der Förderung in Vorleistung getreten werden muss, entsteht eine Deckungslücke in Höhe von 70.000,00 €, wobei zu beachten ist, dass wir einen Betrag i. H. v. 88.000,00 € wieder zurückerstattet bekommen.
Bei einer fehlenden Deckung ist eine Vorauszahlung der Leistungen nicht möglich. Das führt dazu, dass die Stadt Celle die Fördergelder nicht erhält und eine weitaus kleinere Anlage für 50.000,00 € baut. Mit der Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 70.000,00 € spart die Stadt Celle insgesamt 18.000,00 € und erhält dafür doppelt so gut ausgestatte Anlage mit einem EPDM Bodenbelag.
