Beschlussvorlage - BV/0272/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsteuer C (AN/0177/23)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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26.09.2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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12.10.2023
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Sachverhalt:
Zu Punkt 1 des Antrags
Um eine Grundsteuer C einführen zu können, müssten folgende Voraussetzungen geschaffen werden.
- Alle unbebauten aber bebaubaren Grundstücke müssten ermittelt werden. Unter Umständen müssten nicht geteilte Grundstücke mit einbezogen werden, wenn eine Bebauung in 2. Reihe möglich ist. Die unbebauten Grundstücke die zur Grundsteuer C herangezogen werden könnten, müssten nach Ihrer Lage, Form und Größe, sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaubar sein.
- Weiter müssten städtebauliche Gründe ermittelt werden. Diese liegen insbesondere vor, wenn ein erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstädten sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen besteht, eine Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen oder eine Stärkung der Innenentwicklung angestrebt wird. Dies ist ggf. auf bestimmte Stadtteile zu beschränken.
- In einer begründeten Allgemeinverfügung ist der Nachweis über die genaue Bezeichnung und Lage der baureifen Grundstücke auf einer Karte, sowie über Wahl des Gebietes und städtebaulicher Gründe zu veröffentlichen.
Zu Punkt 2 des Antrags
Die Höhe des Hebesatzes, sowie die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht ermittelbar. Ohne einen Hebesatz der Grundsteuer B ab 2025 kann kein abweichender Hebesatz für die Grundsteuer C ausgearbeitet werden. Es ist derzeit aufgrund fehlender Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes noch nicht abzusehen, welcher Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2025 zugrunde gelegt werden kann.
Zu Punkt 3 des Antrags
Zuerst müsste durch den Fachdienst Stadtplanung und Städtebauförderung die Ermittlung der entsprechenden Grundstücke und der städtebaulichen Ziele erfolgen. Im Anschluss der so ermittelten Grundstücke, sowie auch die zugrundeliegenden städtebaulichen Aspekte, müssten dann zum 1.1.2025 eine begründete Allgemeinverfügung veröffentlicht werden und deren Aktualität jährlich vom Fachdienst Stadtplanung und Städtebauförderung neu überprüft werden.
Im Anschluss müssten die betroffenen Grundstücke nach Identifizierung durch den Fachdienst Stadtplanung und Städtebauförderung manuell im Fachdienst Finanzwirtschaft erfasst werden. Eine automatisierte Verarbeitung in die vorhandene Veranlagungssoftware ist absehbar nicht möglich.
Weitere Aspekte für eine Ablehnung der Grundsteuer C:
Die zuvor dargestellten Voraussetzungen für eine Umsetzung einer Grundsteuer C setzen zusätzliche Personalkapazitäten voraus und mindern mögliche Steuererträge.
Die zu erwartenden höheren Grundsteuerabgaben könnten potentielle Käufer und Investoren abschrecken und eine Ansiedelung erschweren oder die Bebauung verzögern..
Zudem befinden sind viele der derzeit noch zu vermarkteten baureifen Grundstücke im Besitz der Stadt. Die Folge wäre, dass die erhöhte Grundsteuer C durch die Stadt selbst getragen werden müsste.
Grundstücke, die in der Vergangenheit als Spekulationsobjekte erworben worden sind, wurden aufgrund der hohen Immobilienpreise der letzten Jahre ggf. bereits gewinnbringend verkauft. Somit würde der Zweck der Grundsteuer C nicht erreicht werden können, Spekulationen mit erhoffter Wertsteigerung und gewinnbringenden Veräußerungen der bebaubaren Grundstücke zu hemmen.
Die Grundstückskaufverträge der Stadt Celle enthalten bereits Klauseln, die dem Ziel der Grundsteuer C entsprechen. Darunter sind vertragliche Verpflichtungen mit einer Frist zur Bebauung und der Selbstnutzung.
Nicht abzuschätzen ist auch das rechtliche Risiko als erste Kommune die Grundsteuer C einzuführen, wobei die Tendenz in Niedersachsen insgesamt eher zurückhaltend ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,4 kB
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