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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0207/23-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung teilt mit, dass alle baurechtlich erforderlichen Anlagen des vorbeugenden Brandschutzes im Rahmen des Neubaus unter Hinzuziehung eines Brandschutzsachverständigen, dem zuständigen Brandschutzprüfer des Landkreises Celle sowie der Freiwilligen Feuerwehr Celle hergestellt wurden. Dazu gehören eine Brandmeldeanlage, eine Durchsageanlage zur Durchführung einer Evakuierung und sowie nach baurechtlicher Einzelfallbetrachtung eine Gebäudefunkanlage. Es wurden bereits messtechnische Untersuchungen durch eine zertifizierte Firma durchgeführt.

 

Das AKH Celle verfügt derzeit nicht über eine Gebäudefunkanlage. Die Freiwillige Feuerwehr Celle verfügt über die notwendige technische Ausstattung und setzt bei Bedarf Funkgeräte mit entsprechender Repeaterfunktion ein.

 

Eine Absprache zwischen dem AKH Celle und der Feuerwehr Celle hat ergeben, dass bei weiteren Neubauten eine Gebäudefunkanlage vorgesehen wird und in diesem Zusammenhang das Gebäude 2 mit einbezogen werden soll. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Setzen von Repeatern ausreichend.

 

Des Weiteren stehen der Stadtbrandmeister der Feuerwehr Celle und das AKH Celle fortlaufend in Kontakt. Besprechungen und Begehungen finden regelmäßig statt.

 

 

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Anlagen

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