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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0230/23-001

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Blumlage/Altstadt, Neuenhäusen

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt die allgemeine Förderrichtlinie für alle Sanierungsgebiete im umfassenden Verfahren im Bereich der Stadt Celle. In § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Förderrichtlinie wird folgender Satz eingefügt: Die maximale Förderhöhe beträgt 150.000 €.

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Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 21.09.2023 schlägt der Ausschussvorsitzende nach Erläuterung der Verwaltung  vor, die maximale Förderhöhe auf 150.000 € zu beschränken. Die Beschlussvorlage BV/0230/23 wurde durch den Ausschussvorsitzenden ergänzt. 

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Anlagen

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