Beschlussvorlage - AN/0341/23-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle für das Teilgebiet „Kollerscher Wald“ – Ausweisung als Waldfläche"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beteiligt:
- 64 Umweltschutz; 30.1 Justiziariat
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.02.2024
| |||
|
●
Geplant
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Celle beantragt,
1. die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt im Teilbereich "Kollerscher Wald" vorzuziehen. Die Fläche solle künftig als Wald ausgewiesen werden. Ein Beschluss sei schnellstmöglich zu fassen.
2.die Verwaltung möge rechtssicher und umfassend Stellung nehmen, sollte 1.) für den Schutz des Kollerschen Waldes als nicht notwendig erachtet werden. Diese Stellungnahme solle vor einer Beschlussfassung über das Landschaftsschutzgebiet öffentlich im Fachausschuss und im Rat erfolgen.
Die Änderung der Darstellung von Wohnbaufläche zu Waldfläche wird im Zuge der Erarbeitung eines Entwurfs zur Überarbeitung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle bereits berücksichtigt und in das Verfahren eingebracht. Eine möglichst schnelle Beschlussfassung über diese Teiländerung des Flächennutzungsplans ist für den Schutz des Waldes nicht erforderlich. Insbesondere mit dem Beschluss zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes im Zuge der Ratssitzung vom 14.12.2023 ist ein weitergehender Schutz über eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu erreichen. Zum einen bindet der Flächennutzungsplan die Stadt Celle nur im Binnenverhältnis und zum anderen wäre die Fläche auch vor Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes ohne die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans nicht bebaubar gewesen.
Sofern die Naturschutzbehörde (Stadt Celle) zugleich Trägerin der gemeindlichen Planungshoheit ist, so hat sie entstehende Konflikte zwischen dem Landschaftsschutz und ihrer Bauleitpläne selbst zu einem Ausgleich zu führen und zu lösen. Entscheidet sie sich für den Erlass einer Landschaftsschutzgebietsverordnung, dann muss sie dafür Sorge tragen, dass abweichende gemeindliche Planungen, die im Flächennutzungsplan ihren Niederschlag gefunden haben, dieser Entscheidung angepasst werden, damit für die Normunterworfenen deutlich wird, dass sich die Gemeinde für den Landschaftsschutz und gegen eine davon abweichende Festsetzung in der Bauleitplanung entschieden hat. Diesem Gebot der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit ist die Stadt Celle durch eine Neuaufstellung des FNP, die bereits begonnen wurde, nachgekommen. Wie bekannt ist, ist die komplette Neuaufstellung eines FNP inhaltlich eine sehr komplexe Aufgabe, die sehr viel Zeit erfordert. Unter anderem wurde bereits vor den offiziellen Beteiligungsschritten eine interne Beteiligung durchzuführt. Als nächstes erfolgt die frühzeitige Beteiligung. Der Kollersche Wald ist in dem bisher vorliegenden Vorentwurf bereits als Fläche für Wald dargestellt und verdeutlich somit den entsprechenden Entwicklungswillen der Stadt Celle.
Hinsichtlich der Forderung, dass der hier behandelte Antrag vor der Beschlussfassung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) öffentlich im Fachausschuss und im Rat erfolgen solle, kann dieser mit Blick auf die bereits erfolgte Beschlussfassung zum LSG nicht mehr nachgekommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
100,5 kB
|
