Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0007/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Wietzenbruch

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Auf Antrag gemäß § 12 BauGB des Vorhabenträgers „chairos Consulting GmbH“ wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Celle „Solarpark Celler Wiesen - Wietzenbruch“  beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:                Ortsteil Wietzenbruch

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 6 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:            ca. 14 ha

geplante Nutzungen:                  Sondergebiet Photovoltaiknutzung

Die Unternehmensgruppe CHAIROS beabsichtigt, in der Gemarkung Celle, Flur 2, Flurstück 42/1, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Celle zu errichten und hat dazu einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans gestellt. Der Eigentümer des Grundstücks hat die Zustimmung für dieses Vorhaben erteilt und das Grundstück für diesen Zweck an CHAIROS langfristig verpachtet. Das für das Projekt vorgesehene Flurstück liegt südlich des Stadtteils Wietzenbruch. Es schließt östlich an das „Kommunale Gewerbegebiet Wietzenbruch“ an und liegt nord-westlich des „Heeresflugplatzes Celle“. Derzeit werden die Flächen noch landwirtschaftlich genutzt. Der derzeitige landwirtschaftliche Pächter hat sich mit dem Vorhaben auf dem betreffenden Grundstück einverstanden erklärt. Gesetzlich geschützte Biotope, Naturschutzgebiete oder andere Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die Fläche zeichnet sich durch niedrige Bodenfruchtbarkeiten aus (Bodenpunkte von 20-25). Es sind insgesamt ca. 14 Hektar Bruttofläche als räumlicher Geltungsbereich geplant. Die Nennleistung der Photovoltaikanlage beträgt voraussichtlich ca. 17 MWp. Ein Antrag auf Netzanschluss (Mittelspannung) wurde am 15.09.2023 bei der Celle-Uelzen Netz GmbH gestellt. Der erzeugte Strom soll ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln frei an der Strombörse oder direkt an Abnehmer vermarktet werden.

Die Beteiligung der Ortsrates Wietzenbruch erfolgt nach § 94 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) spätestens nach Abschluss der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 erfolgt im Parallelverfahren mit der 116. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Sonderbaufläche Solarenergie Celler Wiesen - Wietzenbruch".

Reduzieren

Anlagen

Loading...