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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0008/24

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Wietzenbruch

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Vorhabenträgers chairos Consulting GmbH nach § 12 BauGB zur Einleitung des Verfahrens zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Sonderbaufläche Solarenergie Celler Wiesen - Wietzenbruch" wird zugestimmt und die Einleitung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

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Sachverhalt:

 

 Lage des Plangebietes:               Ortsteil Wietzenbruch

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 6 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:            ca. 14 ha

geplante Nutzungen:                  Sonderbaufläche Solarenergie

Die Unternehmensgruppe CHAIROS beabsichtigt, in der Gemarkung Celle, Flur 2, Flurstück 42/1, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Celle zu errichten und hat dazu einen Antrag auf Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne gestellt. Der Eigentümer des Grundstücks hat die Zustimmung für dieses Vorhaben erteilt und das Grundstück für diesen Zweck an CHAIROS langfristig verpachtet. Das für das Projekt vorgesehene Flurstück liegt südlich des Stadtteils Wietzenbruch. Es schließt östlich an das „Kommunale Gewerbegebiet Wietzenbruch“ an und liegt nord-westlich des „Heeresflugplatzes Celle“. Derzeit werden die Flächen noch landwirtschaftlich genutzt. Der derzeitige landwirtschaftliche Pächter hat sich mit dem Vorhaben auf dem betreffenden Grundstück einverstanden erklärt. Gesetzlich geschützte Biotope, Naturschutzgebiete oder andere Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die Fläche zeichnet sich durch niedrige Bodenfruchtbarkeiten aus (Bodenpunkte von 20-25). Es sind insgesamt ca. 14 Hektar Bruttofläche als räumlicher Geltungsbereich geplant. Die Nennleistung der Photovoltaikanlage beträgt voraussichtlich ca. 17 MWp. Ein Antrag auf Netzanschluss (Mittelspannung) wurde am 15.09.2023 bei der Celle-Uelzen Netz GmbH gestellt. Der erzeugte Strom soll ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln frei an der Strombörse oder direkt an Abnehmer vermarktet werden.

Die Beteiligung der Ortsrates Wietzenbruch erfolgt nach § 94 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) spätestens nach Abschluss der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Die 116. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Sonderbaufläche Solarenergie Celler Wiesen - Wietzenbruch" erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 "Solarpark Celler Wiesen - Wietzenbruch".

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Anlagen

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