Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0030/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag des Vorhabenträgers PVA Celle GmbH nach § 12 BauGB zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 der Stadt Celle "Solarpark Bostel-West" wird zugestimmt und die Einleitung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:             Ortsteil Bostel

 

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 4 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:          ca. 25 ha

geplante Nutzungen:                Sondergebiet Solarenergienutzung

Die PVA Celle GmbH beabsichtigt in der Gemarkung Bostel, Flur 2, Flurstücke 13/15, 18/1 tlw., 11/1 und 16/2 eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Celle zu errichten und hat dazu einen Antrag auf Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne gestellt. Die Eigentümer der Grundstücke und die landwirtschaftlichen Pächter haben ihre Zustimmung für dieses Vorhaben erteilt und ihre Grundstücke für diesen Zweck an die PVA Celle GmbH langfristig verpachtet. Die für das Projekt vorgesehenen Flurstücke liegen westlich des Ortsteils Bostel. Derzeit werden die Flächen noch landwirtschaftlich genutzt. Gesetzlich geschützte Biotope, Naturschutzgebiete oder andere Schutzgebiete sind nicht betroffen. 

Die PVA Celle GmbH tritt dabei als Bauherr auf und beplant eine zusammenhängende Fläche aus vier Flurstücken mit insgesamt ca. 25,0 ha. Darin enthalten sind ist ein kleines Biotop, das erhalten werden soll. Abzüglich bereits eingeplanter Abstandsflächen zu Waldbereichen, Straßen, Biotopen, Hochspannungsleitungen und -masten sowie der großzügigen Modulreihenabstände wird die Gesamtmodulfläche nach erster Entwurfsplanung ca. 11,25 ha betragen.

Die Beteiligung der Ortsrates Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen erfolgt nach § 94 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) spätestens nach Abschluss der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 "Solarpark Bostel-West" erfolgt im Parallelverfahren mit der 117. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Sonderbaufläche Solarenergie Bostel-West".

Reduzieren

Anlagen

Loading...