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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0381/23-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt und ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Sachverhalt:

In dem Antrag AN/0381/23 wird der Querungsbereich der B 3neu über die Wittinger Straße angesprochen. Diese wird hier im Zuge des Neubaus des Mittelteils der Ortsumgehung Celle für den Kfz-Verkehr gesperrt. Nur noch für Rettungsfahrzeuge und Busse ist hier der ausgewiesene Geh-/Radweg mittels automatischer Poller passierbar. Der Verkehr aus Lachtehausen östlich und westlich der neuen Bundesstraße erfolgt über den Berkefeldweg. Im o. g. Antrag wird gefordert, die Wittinger Straße in diesem Bereich bis zur Fertigstellung der gesamten Ortsumgehung auch für andere Verkehrsarten offen zu halten. Hierzu ist zu sagen, dass es nach Verkehrsfreigabe grundsätzlich dem kommunalen Straßenbaulastträger obliegt, die Verbindungsfunktionen der Stadtstraßen durch geeignete Maßnahmen baulicher oder verkehrslenkender Art aufrechtzuerhalten, zu erweitern oder auch einzuschränken. Entsprechende Maßnahmen müssen sich allerdings an der Ortsumgehung Celle und dem verlegten Berkefeldweg als Ausgangszustand orientieren und entsprechend verträglich für das kommunale Straßennetz ausfallen. Eine Offenhaltung der Wittinger Straße ist in diesem Zusammenhang mit dem zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommen im Hehlentorgebiet nicht verträglich.

Der Berkefeldweg hat innerhalb des kommunalen Straßennetzes Verbindungsfunktion für Ortsteile von Celle untereinander sowie an das Kreisstraßennetz und wird entsprechend überführt. Die Verbindungsfunktion ist im Planfeststellungsbeschluss aus 2011 unter Pkt. 8.2.4 herausgestellt. Maßnahmen, die geeignet darauf zielen, den weiträumigen Verkehr beispielsweise auf die Kreisstraße 32 oder die B3 zu verlagern, wären dabei aus Sicht der Planfeststellungsbehörde mit der Planungszielkonzeption der Ortsumfahrung gut vereinbar, wenn diese in dem hier betreffenden Planungsumfeld darauf zielte, den Berkefeldweg als Haupterschließungs- oder Sammelstraße für die Wohngebiete Lachtehausen zu überführen. Diese Verkehrsführung ist planfestgestellt und wird zurzeit baulich umgesetzt. Für die dort gelegenen Wohngebiete muss der Berkefeldweg mit Anbindung an das weiter führende Kreisstraßennetz jedenfalls offen bleiben. Insofern ist eine Sperrung für den Durchgangsverkehr nicht zulässig.

Die Unterführung der Wittinger Straße wird grundsätzlich als Geh-/Radwegunterführung ausgebaut. Wie zwischen Land und Stadt abgestimmt wird der Ausbau so angepasst, dass auch der Busverkehr durch die Unterführung die B 3 queren kann. Der vorgesehene Ausbauquerschnitt und auch die Anbindung an die K 32 eignet sich nach Auffassung von Land und Stadt nicht für den im Antrag vorgesehenen Verkehr.

Im Erörterungstermin wurden von den Einwendern Bedenken gegen die Sperrung der Wittinger Str. für den Kfz-Verkehr vorgetragen. Hierzu ist festzustellen, dass diese Planung nach Abwägung im Vorfeld von dem Maßnahmenträger intensiv zwischen Land und Stadt abgestimmt wurde. Entsprechend dieser Abstimmung und dem Planfeststellungsbeschluss soll der Verkehr aus Lachtehausen östlich und westlich der neuen Bundesstraße über den Berkefeldweg erfolgen. Dem Kfz-Verkehr verbleiben insoweit zwar eingeschränkte aber ausreichende Wegebeziehungen. Unzumutbare Beeinträchtigungen vermochte die Planfeststellungsbehörde nicht zu erkennen, zumal für den Radfahr- und Fußgängerverkehr nach wie vor eine Wegebeziehung durchgehend auf der Wittinger Str. gegeben ist.

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Anlagen

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