Beschlussvorlage - BV/0086/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Altstadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Städtebauförderung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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18.04.2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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25.04.2024
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Sachverhalt:
Die letzte Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht erfolgte im Jahr 2021. Zu diesem Zeitpunkt gab es eine große Nachfrage nach Förderverträgen. Die Bereitschaft in das private Eigentum zu investieren, es zu erhalten, zukunftsfähig zu machen und damit zum Erhalt des Denkmalensemble Altstadt beizutragen, war sehr hoch.
Seit zwei Jahren ist bei den privaten Eigentümern aber eine Umkehr zu erkennen. Faktoren wie die immense Baukostensteigerung haben dazu geführt, dass mittlerweile nur noch das Notwendigste beauftragt wird.
Eine Förderung wird dabei kaum noch angefragt, so dass die Verteilung von Fördergeldern neu bewertet werden musste. Dafür sprach auch, dass durch die Änderung der Städtebauförderung (Zusammenfassung der Förderkomponenten, Entfall der eigenständigen Programmkomponente „Städtebaulicher Denkmalschutz“) die Förderung von öffentlichen Gebäuden und damit auch die städtischen öffentlich genutzten eigenen Denkmäler mehr in den Fokus gerückt ist.
Daher wurden die städtischen Gebäude aus baulicher Sicht kritisch betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass die Stadtbibliothek einen hohen Sanierungsstau aufweist. Insbesondere die Fassade, die Haustechnik und der Brandschutz des Einzeldenkmales sind betroffen. Die Stadtbibliothek ist bereits als Maßnahme im ISEK verankert, so dass es sinnvoll erscheint, die verbleibenden Fördermittel, die bisher für private Maßnahmen vorgesehen waren, innerhalb der Kostengruppe Baumaßnahmen umzuverteilen und für die Sanierung der Stadtbibliothek einzusetzen. Ein Teilbetrag verbleibt aber weiterhin für private Eigentümer. Selbstverständlich sind bereits bestehende Förderverträge hiervon nicht betroffen.
Mit der Umverteilung wird nicht nur die Stadtbibliothek saniert und zukunftsfähig ertüchtigt, sondern auch sichergestellt, dass alle Fördermittel bis zum Ende des Sanierungsgebietes im Jahr 2027 fachgerecht eingesetzt werden und nicht verfallen bzw. an das Land oder den Bund zurückgegeben werden müssen.
Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme Altstadt in Höhe von rd. 15,9 Mio. € werden im Vergleich zum Beschluss des Rates vom 10.02.2022 (2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes) nicht verändert. Auf Grund der neuen Landesrichtlinie (R-StBauF) ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht auch bei Umverteilung innerhalb der Kostengruppen entsprechend fortzuschreiben und dem Land zur Anerkennung vorzulegen.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage beigefügte überarbeitete Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Altstadt zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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477,7 kB
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