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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0102/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die anliegende 7. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Celle mit folgenden Änderungen:

 

  1. § 5b Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Die Videoaufzeichnungen der ordentlichen öffentlichen Sitzungen des Rates (§ 5a) werden zeitgleich im Internet als Livestream übertragen“.

 

b.)  § 3 Absatz 3 Satz 2 wird gestrichen.

 

 

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Sachverhalt:

 

zu a):

Mit Beschluss vom 09.07.2020 (Vorlage AN/0111/20-2) hat der Rat der Stadt Celle die Live-Übertragung seiner Sitzungen im Internet probeweise für einen Zeitraum bis zum Beginn der Sommerferien des Jahres 2021 beschlossen. Diese Maßnahme wurde mehrfach befristet verlängert (siehe Sitzung am 15.07.2021 und am 09.12.2021); zuletzt hat der Rat am 08.12.2022 die Fortsetzung bis zum 31.12.2027 beschlossen. 

 

Unter Berücksichtigung der Planbarkeit, Beauftragung und Durchführung mit einem externen Anbieter ist bei der Live-Übertragung eine Beschränkung auf die ordentlichen öffentlichen Sitzungen des Rates notwendig. Damit sind die Sitzungen gemeint, die frühzeitig zu Beginn des Jahres über den Sitzungskalender im Ratsinformationssystem der Stadt Celle veröffentlicht werden. Bei außerplanmäßigen öffentlichen Sitzungen, die kurzfristig einberufen werden müssen, um z. B. eilbedürftige Entscheidungen herbeizuführen, soll von einer Live-Übertragung abgesehen werden. Dies ist auch aus Kostengründen geboten, da es sich i.d.R. um kurzweilige Sitzungen handelt. 

 

zu b):

Der Rat der Stadt Celle hat in der Hauptsatzung u. a. die Zuständigkeiten der Ortsräte festgelegt. Der bisherige § 3 Absatz 3 Satz 2 ist dabei irreführend, da er die vorstehend getroffenen Regelungen quasi wieder aufhebt (Anm.: dieser Passus wurde seinerzeit, als die Hauptsatzung aufgrund der neu in Kraft getretenen Nieders. Kommunalverfassung überarbeitet wurde, irrtümlicherweise mitaufgenommen). Folglich ist dieser Passus zu streichen.

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Anlagen

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