Beschlussvorlage - BV/0369/11
Grunddaten
- Betreff:
-
87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Biogasanlage Lachtehausen"- Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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22.09.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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06.10.2011
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:nordöstlich des Ortsteils Lachtehausen, nördlich der
Straße Osterkamp, im Außenbereich
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 3.400 m (zur Stadtkirche, Luftlinie)
Größe des Plangebietes:ca. 32.600 m² (3,26 ha)
geplante Nutzungen:Erweiterung einer Anlage zur Erzeugung und Nutzung
von Biogas
Am Standort Celle-Lachtehausen plant der Vorhabenträger „MEINE Biogas GmbH & Co. KG“ die Erweiterung der bereits vorhandenen Biogasanlage, um den Standort künftig energetisch und ökonomisch effizienter nutzen zu können. Geplant ist eine Leistungssteigerung der Biogasanlage auf eine Erzeugung von mehr als 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr und auf mehr als 2,0 Megawatt Feuerungswärmeleistung.
Mit der geplanten, erweiterten Kapazität wäre die Biogasanlage Lachtehausen künftig nicht mehr als „privilegiertes Vorhaben“ im Sinne der Außenbereichsregelungen nach § 35 BauGB einzustufen. Daher wird eine verbindliche Bauleitplanung erforderlich, welche über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung der Biogasanlage Lachtehausen“ realisiert werden soll.
Der erforderliche Bebauungsplan soll ein Sondergebiet „Biogasanlage“ ausweisen und die Nutzungsmaße vorgeben. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 12 BauGB auch ein sog. Vorhaben- und Erschließungsplan, der die vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen darstellt.
Zur Umsetzung der verbindlichen Bauleitplanung wird zusätzlich eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle notwendig, für die der Vorhabenträger ebenfalls die Einleitung des Verfahrens beantragt hat.
Für die Erweiterung sind ein zusätzliches Gärproduktlager, die Vergrößerung der bestehenden Silolagerfläche in nördlicher und östlicher Richtung, die Erweiterung bestehender Lagerhallen sowie die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes (BHKW) einschließlich Trafo vorgesehen.
Gleichzeitig wird ein Wärmenetz angestrebt, welches die Hofstelle „Meine“ im Siedlungsbereich Lachtehausen sowie ein Schulzentrum in Altenhagen (nordwestlich des Plangebietes) versorgen könnte. Weitere bzw. alternative mögliche Abnehmer der Wärme könnten das Siedlungsgebiet Lachtehausen oder das Gewerbegebiet Altenhagen sein. Optional wäre eine Aufbereitung und Einspeisung von Gas in das öffentliche Netz möglich.
Beide Bauleitpläne – die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorhabenbezogene Bebauungsplan – werden durch das Planungsbüro „Institut für Stadt- und Raumplanung Prof. Dr. Hautau & Renneke GmbH“, Bremen, im Auftrag des Vorhabenträgers, dem Betreiber der bestehenden Anlage, erstellt.
Vor dem Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss gemäß § 12 BauGB zwischen Vorhabenträger und der Stadt Celle ein Durchführungsvertrag geschlossen werden.
Die Beteiligung des Ortsrates ist gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss angehört.
Die Stadt Celle begleitet die Planung inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82 kB
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2
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(wie Dokument)
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88,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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171,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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2 MB
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