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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0370/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Einleitung der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergie" wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Bisherige Behandlung:

Planungs- und Bauausschuss11.03.2010

Verwaltungsausschuss16.03.2010

Rat der Stadt Celle-

 

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:gesamtes Stadtgebiet

Größe des Änderungsbereiches:gesamtes Stadtgebiet

jetzige Darstellung:

geplante Darstellung:

 

 

Verschiedenste raumbeanspruchende Nutzungen drängen derzeit in den Außenbereich und damit auch auf die Flächen, die für landwirtschaftliche Nutzungen oder für Freiraumfunktionen vorgehalten bzw. freigehalten werden sollen. Außerdem können sie, durch ihre spezifischen Auswirkungen zu einer Beeinträchtigung der Siedlungsbereiche und damit der Wohnbevölkerung führen. Zu nennen sind hier in besonderem Maße Vorhaben aus dem Bereich der regenerativen Energiegewinnung wie zum Beispiel Windenergienutzung. Wenngleich die Nutzung regenerativer Energien grundsätzlich aus Gründen des Klimaschutzes als sinnvoll anzusehen ist, so sind diese Nutzungen im konkreten Fall nicht immer ohne Konflikte. Die Steuerung entsprechender Vorhaben hat sich daher als wichtig erwiesen. Auch im Hinblick auf eine künftige Stadtentwicklung und zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung wird die Steuerung dieser Vorhaben im Außenbereich erforderlich.

 

Im Gebiet der Stadt Celle konnte die Ansiedlung von Windenergieanlagen in den letzten Jahren mit Hilfe der Vorrangfläche „Hustedt“ geregelt werden. Mehrere Aspekte machen jedoch eine erneute Überprüfung des Stadtgebietes auf möglicherweise für die Nutzung von Windenergie geeignete Standorte erforderlich:

 

  1. Die Überlegungen die Klimaschutzziele durch den weiteren Ausbau regenerativer Energiequellen zu erreichen, welche sich künftig auch in einem städtischen Klimaschutzkonzept widerspiegeln werden, lenken den Blick erneut auf die Nutzung der Windenergie und die dafür im Stadtgebiet möglicherweise noch vorhandenen Flächenpotentiale.

 

  1. Geänderte Rahmenbedingungen hinsichtlich der Zulassungsfähigkeit von Windenergieanlagen in Waldbereichen und Änderungen bei der Anlagentechnik führen dazu, dass sich die Grundlagen für die Ermittlung von Ausschluss- und Eignungsflächen ebenfalls ändern. Die Kommunen und damit auch die Stadt Celle sind damit gehalten das Stadtgebiet einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen.

 

  1. Anfragen, die über die im Bereich Hustedt noch vorhandene freie Ansiedlungskapazität hinaus gehen, machen es überdies erforderlich, das Stadtgebiet erneut hinsichtlich geeigneter Flächen zu überprüfen, ansonsten könnte unter Umständen die Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich des Stadtgebietes in Frage kommen. Dies würde zu einer ungleich größeren Beeinträchtigung des Stadtgebietes führen.

 

 

Sofern sich bei der Überprüfung des Stadtgebietes ergibt, dass es keine weiteren Flächen gibt, die sich unter den oben aufgeführten Aspekten für eine entsprechende Nutzung eignen, werden keine weiteren Vorrangflächen ausgewiesen. Andernfalls ermöglicht es die Ermittlung grundsätzlich geeigneter Gebiete für die Nutzung von Windenergie, zu einem frühen Zeitpunkt Konflikte bei der Standortwahl für Windenergieanlagen zu erkennen und diese so weit wie möglich zu minimieren.

 

 

 

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