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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0128/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

  1. Rückblick

 

Die Verwaltung informierte erstmal im Jahr 2016 über die anstehende Veränderung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Der Gesetzgeber hatte dabei vorgegeben, dass das neue Umsatzsteuerrecht spätestens ab dem 01.01.2021 anzuwenden ist. Im Nachgang schlossen sich 2 Verlängerungen – zuletzt bis zum 01.01.2025 – an. Die Verwaltung hat jeweils entschieden, die Umstellung zum spätmöglichsten Zeitpunkt vorzunehmen.

 

Der Umstellungsprozess wurde von Anfang an aktiv angegangen und zwischenzeitlich abgeschlossen:

 

  • Alle Tätigkeiten der Stadt Celle sind – vorbehaltlich nach wie vor ausstehender Festlegungen seitens der Finanzverwaltung in verschiedenen Bereichen – erfasst.
  • Alle Tätigkeiten sind hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen bewertet und ggf. optimiert.
  • Alle Verfahrensabläufe wurden an die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes angepasst.
  • Die Finanzsoftware wurde vorbereitet.
  • Alle Mitarbeiter wurden und werden laufend für steuerliche Themen sensibilisiert.

 

Eine Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht damit grundsätzlich jederzeit möglich.

 

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht nunmehr eine erneute Verlängerung um weitere 2 Jahre bis zum 01.01.2027 vor.

 

Die Verwaltung hat vorbehaltlich aller weiteren Veränderungen oder erneuten Verlängerungen entschieden, erst zum letztmöglichen Termin auf das neue Recht umzustellen. Aufgrund ihres Aufgabenportfolios wird die Stadt Celle nahezu kein Vorsteuerpotenzial generieren können, so dass eine spätere Umstellung keine finanziellen Nachteile bringt.

 

Durch das vom Rat verabschiedetet Tax Compliance Management System sind steuerliche Themen und steuerliche Ausgestaltungsaspekte bereits etablierter lebendiger Teil der täglichen Arbeit der Verwaltung.

 

Zukünftig wird die Steuerstelle 1 Mal jährlich gegenüber der Politik aus ihrem Tätigkeitsbereich über aktuelle steuerrechtliche Aspekte sowie die Aktivitäten im Rahmen des Tax Compliance Management Systems berichten.

 

  1. Bericht der Steuerstelle im Jahr 2024

 

Verortung und Besetzung

 

  • Die Steuerstelle ist dem Fachdienst Finanzwirtschaft, Abteilung Steuern und Beteiligung zugeordnet.
  • Sie ist mit 1,6 VZ-Stellen gehobener Dienst sowie 1,3 VZ-Stellen mittlerer Dienst mit insgesamt 4 Mitarbeiterinnen besetzt.
  • Sie bedient sich technischer Unterstützung aus dem eigenen Fachdienst sowie aus dem Fachdienst Personal und Digitalisierung.

 

Tätigkeitportfolio

 

  • Die Steuerstelle erstellt Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuererklärung, sie achtet hierbei auch auf die Geltendmachung vorhandener Vorsteuerpotenziale.
  • Sie überwacht die Buchhaltung in steuerlicher Hinsicht sowie die Einhaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen (insbes. Wertgrenzen, Folgerungen für Jahresabschlüsse) der Betriebe gewerblicher Art, erstellt hieraus Jahresabschlüsse sowie alle notwendigen Steuerklärungen.
  • Sie überwacht alle Tätigkeiten der Stadt Celle hinsichtlich ihrer steuerlichen Relevanz (insbes. Auslandsgeschäfte und das Aufdecken von monetären und nicht-monetären Leistungsaustauschen).
  • Innerhalb der Verwaltung berät sie in allen steuerlichen Angelegenheiten mit dem Ziel der bestmöglichen steuerlichen Ausgestaltung im Sinn der Compliance-Kultur und der Compliance-Ziele der Stadt Celle.
  • Regelmäßige Information der Kämmerin über steuerliche relevante Vorgänge, hier wird auch die steuerliche Zielausrichtung der Stadt Celle bekräftig bzw. überprüft.
  • Sie platziert steuerliche Aspekte im Alltag aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Celle über ein regelmäßiges Informationsprogramm.

 

aktuelles Informationsprogramm der Steuerstelle

 

  • Jährliche Schulung aller Führungskräfte zu steuerlich relevanten Aspekten.
  • Platzierung von steuerlichen Ansprechpartnern als Multiplikatoren in jedem Fachdienst/ jeder Abteilung, die 2 Mal im Jahr geschult werden.
  • Laufendes Schulungsangebot zu steuerlichen Themen, die auch Vorgaben zur Steuergestaltung enthalten. Die Teilnahme steht jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter offen. Zudem werden Themen nach Bedarf und Absprache in individueller Gruppenzusammensetzung zusätzlich geschult.
  • Regelmäßige Veröffentlichungen von steuerlichen Themen nebst Merkblättern für die tägliche Arbeit (z.B. steuerliche Relevanz im Bereich Spenden und Sponsoring).
  • Jährliche Information der Politik mit Blick auf Compliance-Kultur und Compliance-Ziele.

 

  • aktuelles Schwerpunkthema: Sensibilisierung für die Bedeutung des Vorsteuerabzugs

 

 

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