Beschlussvorlage - AN/0336/23-001
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion "Schaffung von sozialem Wohnungsbau – 100 Sozialwohnungen bis zum Jahr 2026"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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04.06.2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
In den letzten Jahren sind in Celle nur wenige Sozialwohnungen entstanden: 38 Wohneinheiten durch die allerland GmbH in der Wittinger Straße. Im Stadtgebiet Celle befinden sich 329 Wohnungen in der Bindung. Bis Ende 2026 werden 29 Wohnungen aus der Bindung herausfallen, so dass zum 01.01.2027 300 sozialgeförderte Wohnungen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Wenn Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen, ändert sich am Mietpreisniveau sozial orientierter Wohnungsgesellschaften oft nur wenig. Dies bestätigte kürzlich auch der vdw – Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen e.V.
Alle Sozialwohnungen sind belegt. Leerstände entstehen nur kurzzeitig bei Renovierungen oder bei Mieterwechsel. Insofern besteht Bedarf an weiteren Wohneinheiten mit Sozialbindung.
Für die Schaffung von 100 Sozialwohnungen bis 2026 bedarf es Flächenangebote für Neubauten und Möglichkeiten zur Sanierung im Objektbestand, an einer Umsetzung interessierte Bauträger und Immobilienbestandshalter sowie guter Finanzierungsbedingungen. Die Verwaltung wird in einer konzeptionellen und strukturierten Herangehensweise die damit verbundenen Prozesse begleiten.
Insofern ist es sehr wahrscheinlich, dass 100 Sozialwohnungen bis 2026 realisiert werden können. Aufgrund branchenüblicher Zeitläufe hinsichtlich Planung, Bauantragstellung und –genehmigung sowie Bauausführung kann dies nicht in jedem Einzelfall die Bezugsfertigkeit, jedoch ein qualifizierter Baufortschritt bedeuten.
Die Verwaltung legt in einwerbenden und beratenden Gesprächen mit Investoren und Immobilienprojektentwicklern Wert auf einen verpflichtenden Anteil an Sozialwohnungen und fordert entsprechende Einzelkonzepte für Standorte ein. Auf eine feste Quote wird aber verzichtet, um Flexibilität hinsichtlich der standortgerechten Ausgestaltung der Bauvorhaben und deren Gesamtfinanzierung aufrecht zu erhalten.
Fördermittel:
Die NBank verfügt über verschiedene Programme zur Mietwohnraumförderung. Dabei sind vor allem relevant:
· Die allgemeine Mietwohnraumförderung
· Wohnheimplätze für Studierende/Auszubildende
· Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen
· gemeinschaftliche Wohnformen ab Alter 60 und Pflegeheime.
Eine vergleichbare Förderkulisse auf Bundesebene gibt es nicht.
Die Verwaltung pflegt gute Kontakte zur Wohnraumförderstelle des Landkreis Celle. Sie ist die örtlich zuständige Beratungs- und Antragstelle der NBank auf Wohnraumförderung. Interessierte Bauträger und Projektentwickler bringt die Verwaltung dort ins Gespräch und begleitet sie zu Terminen.
Konzeptionelle Grundlagen für die Erlangung von Fördermitteln:
Um die zinsgünstigen Darlehen der NBank zu erlangen, muss im Zuge der Antragstellung ein lokaler Bedarfsnachweis hinsichtlich sozialen Wohnraums erbracht werden. Dazu fordert die NBank ein hinreichend aktuelles Wohnraumversorgungskonzept. Das aus dem Jahr 2019 stammende Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Celle wird derzeit durch einen beauftragten Dienstleister aktualisiert und liegt im Spätsommer 2024 vor. Hilfsweise kann zwischenzeitlich das Wohnraumversorgungskonzept des Landkreises Celle von 2023 für eine Antragstellung auf Wohnraumförderung herangezogen werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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103,5 kB
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